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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden. SGB XII

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 Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden.    SGB XII  Empty Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo 17 März 2014 - 13:23

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2014 - L 8 SO 146/12     SGB XII 

Leitsätze (Juris)
Zur Auslandssozialhilfe deutscher Staatsangehöriger aus dem früheren Ostpreußen, die in Litauen leben

Rückkehrhindernisse sind bei Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nachzuweisen.

Eine Ungleichbehandlung Deutscher im Ausland gegenüber denjenigen im Inland ist durch die Besonderheiten der Sozialhilfe gerechtfertigt.

Eine Orientierung an den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland kann dann durchaus zur Folge haben, dass das deutsche Lebens und Unterstützungsniveau in Ländern mit geringem Lebensstandard (teilweise) unterschritten wird.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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