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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 März 2014 - 9:47

Heizkosten sind nach der BSG-Entscheidung vom 25.4.2013 (Az. B 8 SO 8/12 R; Rz. 25) zur Hilfe zur Pflege beim Selbstbehalt nach § 85 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII zu berücksichtigen. Demnach ist der Anteil der Unterkunftskosten, der beim Selbstbehalt zugrunde gelegt werden muss, inklusive der Heizkosten zu berechnen. Diese bei Leistungen zum Lebensunterhalt (Alg II, HzL und GSi) gängige Sichtweise ist bei der Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen noch jung und wird von den Behörden weitgehend ignoriert. 

http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/wichtiges-bsg-urteil-zur-einkommensanrechnung-bei

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2257

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