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Herbeigeführte Hilfebedürftigkeit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach Inhaftierung wegen Drogenhandels
BSG, Urt. v. 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R
Anmerkung von RiLSG Dr. Malte W. Fügemann zu BSG, 14. Senat, Urteil vom 16.04. 2013 - B 14 AS 55/12 R
Normen: § 92a BSHG, § 31 SGB 2, § 7 SGB 2, § 38 SGB 2, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 34 SGB 2, § 34a SGB 2
Herbeigeführte Hilfebedürftigkeit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach Inhaftierung wegen Drogenhandels
Leitsatz:
Die Sozialwidrigkeit eines Verhaltens ist nicht in der Strafbarkeit einer Handlung begründet, sondern darin, dass der in Anspruch Genommene in zu missbilligender Weise sich selbst oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in eine Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen.
Quelle: juris, hier zum Link: http://www.juris.de/jportal/portal/t/2pfs/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000013013&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237
Willi S
Anmerkung von RiLSG Dr. Malte W. Fügemann zu BSG, 14. Senat, Urteil vom 16.04. 2013 - B 14 AS 55/12 R
Normen: § 92a BSHG, § 31 SGB 2, § 7 SGB 2, § 38 SGB 2, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 34 SGB 2, § 34a SGB 2
Herbeigeführte Hilfebedürftigkeit der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach Inhaftierung wegen Drogenhandels
Leitsatz:
Die Sozialwidrigkeit eines Verhaltens ist nicht in der Strafbarkeit einer Handlung begründet, sondern darin, dass der in Anspruch Genommene in zu missbilligender Weise sich selbst oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in eine Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen.
Quelle: juris, hier zum Link: http://www.juris.de/jportal/portal/t/2pfs/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000013013&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2237
Willi S
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