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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Nov 2013 - 8:47

SG Berlin, Beschl. v. 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13 ER, Volltext der Entscheidung hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165171

Ab Anfang 2014 ist die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte Pflicht für alle Versicherten. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nicht möglich, entschied nun das SG Berlin. Die Speicherung personenbezogener Daten auf der Versichertenkarte verletze nicht die Grundrechte der Versicherten.
Weiter: SG Bln: Elektronische Gesundheitskarte verfassungsmäßig, hier: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-berlin-urteil-s-81-kr-2176-13-er-elektronische-gesundheitskarte-benutzungspflicht-datenschutz/

Ebenso aktuell: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.09.2013 - L 1 KR 50/13 -, hier abrufbar: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/30qu/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE130018591&documentnumber=11&numberofresults=5097&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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