Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Nach unten

vermögen - Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  Empty Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 März 2013 - 11:21

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2013 - S 4 AS 4619/11

Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II.

Bei
der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und
nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine
tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Randvergleich
standhalten muss (also dem zwischen fremden Dritten üblichen).


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Ihr Sozialberater.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/zur-abgrenzung-von-eigenem-vermogen-und.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt nach Ausscheiden des minderjährigen Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft durch Bedarfsdeckung mit eigenem Einkommen
» Erbfälle Vermögen Vorhandenes schon Vermögen Urteil bei Erbschaft und Leistungen nach dem SGB II Verhandlungstermin 08.05.2019 11:00 Uhr B 14 AS 15/18 R
» Sozialhilferecht: Berücksichtigung von Vermögen bei der Bedarfsermittlung; darlehensweise Leistungsgewährung; Verwertbarkeit von Vermögen in Form eines Grundbesitzes
» Zur Anrechnung von Vermögen bei der Gewährung von Heim- Pflegeleistungen nach dem SGB XII - Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag kein verwertbares Vermögen der Klägerin wegen der Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII.
» Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen SGB XII

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten