Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV

Nach unten

EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  Empty EU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV

Beitrag von Willi Schartema So 30 Dez 2012 - 13:32

Berlin
(Reuters)
- EU-Energiekommissar Günther Oettinger fordert eine
Koppelung der Sozialhilfe an die Preise für Strom und Gas.


"Wenn die Energiepreise steigen, müssen auch die LeistungenEU-Energiekommissar Oettinger für Koppelung Strompreise/Hartz IV  C:\Users\h\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image002 für Hartz-IV-Empfänger steigen", sagte Oettinger der "Welt am
Sonntag" laut Vorab-Bericht.


Sozialhilfe solle abbilden, was jemand, der kein
eigenes Einkommen und Vermögen habe, zu einem menschenwürdigen Leben brauche.


"Licht im Wohnzimmer und ein Kühlschrank
für gesunde Lebensmittel gehören dazu", sagte Oettinger.


"Licht im Wohnzimmer und ein
Kühlschrank für gesunde Lebensmittel gehören dazu", recht hat er ,


denn für die Bewohnbarkeit der Wohnung ist eine Hartz
IV - Familie auf Strom angewiesen, dem kann auch nicht entgegen gehalten
werden, eine Wohnung könne auch ohne Strom etwa bei Beleuchtung mit Kerzen und
Nutzung eines Campingkochers bewohnt werden.

Im Grundsicherungsrecht ist darauf abzustellen, was zu
den soziokulturellen Grundbedürfnissen gehört. Es reicht nicht aus, lediglich
den Erhalt des Überlebens unter widrigen Bedingungen zu gewährleisten.


In diesem Sinne zählt zu dem sicherzustellenden
Bedürfnis auf Leben und Wohnen auch eine funktionierende Stromversorgung


Besonderer Bedeutung ist der Wohnung als
Lebensmittelpunkt der betroffenen Leistungsberechtigten zu würdigen.


Eine auch tatsächlich im üblichen Rahmen nutzbare
Wohnung ist zum einen "privates Rückzugsgebiet" für die Betroffenen
und zum anderen in der Regel auch notwendiger Lebensmittelpunkt, um etwa durch
das sozialübliche gelegentliche Einladen von Verwandten oder Bekannten soziale
Beziehungen aufrecht zu erhalten.


Insofern gehört auch die das Bewohnen einer Wohnung im
üblichen Rahmen gewährleistende Energieversorgung zum menschwürdigen
Existenzminimum, auf dessen Gewährleistung sich ein Anspruch gegen den Staat
unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1
GG ableiten lässt (vgl Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar
2010, 1 BvL 1/09 ua ).


Dies ist bei der Auslegung des den Leistungsanspruch
konkretisierenden SGB II sowohl von den Leistungsträgern als auch von den
Gerichten zu beachten.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Sozialberater des Rechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/eu-energiekommissar-oettinger-fur.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten