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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab

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jobcenter - Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab  Empty Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab

Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Okt 2012 - 13:58

Wie bereits im Prozess vom 20. September vor dem Kölner Amtsgericht, wollte
auch hier ein KEA die Widerrechtlichkeit eines Hausverbots
nachträglich festgestellt wissen.



Machen Klagen Sinn?


Offenbar ja. Mit einer Klage wird
eine Angelegenheit juristisch geprüft und oft mit einem Urteil bedacht. Das
Urteil wiederum kann dazu beitragen, ein entsprechendes Fehlverhalten - z.B.
durch das Jobcenter - zukünftig zu verhindern. Es wäre überflüssig, das Gericht
anzurufen, sofern dies bereits in gleichem bzw. ähnlichem Fall entschieden hat.
Ein Urteil kann man veröffentlichen, kann man ausdrucken und kann man bei
Bedarf auch dem Jobcenter auf den Tisch legen.



Ein Urteil in einem juristischen
Einzelfall kann zudem plötzlich für eine ganze Betroffenengruppe bedeutsam
werden. Das nennt man dann einen Präzedenzfall.
Es scheint auf der Hand zu liegen, dass das Jobcenter großes Interesse daran
hat, Urteile (gegen sich) und Präzendenzfälle (für Betroffene) zu vermeiden.



Wir wissen von zahlreichen Fällen -
auch in Leistungsangelegenheiten -, wo das Jobcenter quasi im letzten Moment
die Rolle rückwärts macht und den Kläger klaglos stellt. Das heißt, man
nimmt den Grund der Klage weg, indem man dem Kläger außergerichtlich Recht
gibt. Der Kläger hat dann zwar gewonnen, aber eben nicht vor Gericht und hat
demzufolge auch kein Urteil.



Für das Jobcenter bedeutet das mehr
als nur die Wahrung seines Gesichts. Es spart gegebenenfalls Unmengen Geld,
indem man einen Kläger befriedet, aber damit ein Urteil verhindert, das Tausend
anderen Betroffenen zu gleichem Recht und zu gleichen Ansprüchen verhelfen
würde.



Wieviel Prozent der Betroffenen im
Falle des Falles den Klageweg tatsächlich bestreiten, darf spekuliert werden.
Das Jobcenter geht offenbar zu Recht davon aus, dass es die wenigsten sein
werden.



Machen Klagen Spaß?


Nicht wirklich. Die direkte
Auseinandersetzung vor Ort bzw. dort, wo Klageanlässe produziert werden,
verhilft oft schneller zum Recht als der bisweilen mühsame Weg durch
gerichtliche Instanzen. (Im Jobcenter kann man die Teamleiter-Ebene, die
Standortleitung, bis hin zur Geschäftsführung bemühen, sich seinem Anliegen zu
widmen.)



Andererseits können Prozesse
Öffentlichkeit herstellen und der Thematisierung einer politischen
Auseinandersetzung dienen. Das am 12. September diesen Jahres verlesene,
dreiseitige Statement eines beklagten KEAs vor Gericht wurde
im Internet veröffentlicht, verbreitet und vermutlich weit über 10.000 Mal
gelesen. Die Anklage und der Prozess verhalfen hier zu einem ungleich höheren
Interesse.



Im Gerichtsprozess - KEA gegen
Jobcenter - vom 20. September 2012, wurde sechs Mal öffentlich gesagt, dass
sich "das Jobcenter sein Hausverbot sonstwohin schieben" könne und
hiernach entsprechend veröffentlicht.



Es darf davon ausgegangen werden,
dass just dieser Prozess dem Jobcenter zur entscheidenden Eingebung verhalf,
den weiteren Kläger in gleicher Angelegenheit bzw. wegen eines Vorfalls
im Jobcenter Köln-Kalk
vorsorglich klaglos zu stellen.



Eine schriftliche Entschuldigung
seitens des Jobcenters gegenüber dem von einem rechtswidrigen Hausverbot
betroffenen Kläger scheint nicht zum formal-juristischen Prozedere zu gehören
und schon gar nicht ins System 'Hartz IV' zu passen.
Dafür haben wir freilich Verständnis!




Quelle: Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/jobcenter-koln-wendet-kea-klage-ab.html

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