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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Apr 2019 - 10:24

Mit der Kampagne“ Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen“ positionieren sich verschiedene Organisationen, so auch Tacheles, gegen die Kriminalisierung und den Ausschluss von EU-Bürgern. Diese führt zu immer größerer Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse dieser Bevölkerungsgruppe. Im Rahmen dieser Kampagne wir die bisher geheime Arbeitshilfe der BA zur „Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ veröffentlicht.  Diese ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y64gby38 
Die BA stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen mit dieser Arbeitshilfe unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs und weißt eine 
Sonderbehandlung von EU-Bürger*innen an. Sie zielt dabei explizit insbesondere auf Menschen aus Bulgarien und Rumänien und bedient antiziganistische Stereotype. Verdächtigte Unionsbürger*innen sollen ihren Anspruch mit besonders vielen Nachweisen belegen – jeder Nachweis wird aber gleichzeitig auch verdächtig gemacht. Zudem sollen sie besonders eng kontrolliert und für besonders viele Maßnahmen verpflichtet werden.
Die Unterzeichner stellen sich gegen diesen Generalverdacht und benutzten und bedienten Rassismus der BA. Näheres dazu hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2495/ 


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2497/
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