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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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RAV Republikanische Anwaltsverein Forderung: Mietendeckel ist nötig und möglich

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Beitrag von Willi Schartema Mi 20 März 2019 - 20:29

Der Republikanische Anwaltsverein hatte zu einem Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« eingeladen. In der dreistündigen Debatte wurden die Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung zur Miethöhe kontrovers diskutiert und Modelle einer Umsetzung vorgestellt. In der Debatte wurde intensiv über eine Mietbegrenzungen diskutiert und festgehalten, dass diese über landesrechtliche Regelungen möglich ist.  Das soziale Mietrecht des BGB und ein öffentlich-rechtlicher Mietendeckel sind also zwei unterschiedliche Regelungsmaterien, die sich zwar überschneiden können, sich aber in Zweckrichtung und Wirkweise unterscheiden. Eine öffentliche Mietpreisbindung dient, anders als das soziale Mietrecht, allein der Bewahrung bezahlbaren Wohnraums und lässt Mietverträge in ihrem Bestand unberührt.

Diese Fragen sind Teil der juristischen Diskussionen, wie die nicht mehr bezahlbaren Mieten mit Gesetzgebungsmitteln gedeckelt werden können.


Mehr dazu unter: https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mietendeckel-ist-noetig-und-moeglich/cfdc9ec115bd1eca81b51941c109cdf8/ 

Die zentrale Auseinandersetzung läuft aber auf der Straße, erst wenn öffentlicher Druck entsteht, sehen sich Politiker genötigt zu handeln! Zu handeln hat dann die Landespolitik.



Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/nl-harald-thome/thome-newsletter-302018-vom-18082018/
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