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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Sozialstaatsdiskussion ein paar Anmerkungen - Aussetzen aller Sanktionen im SGB II, sofort!

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Beitrag von Willi Schartema Mo 26 Nov 2018 - 11:29

Das  Recht auf menschwürdiges Dasein ist unteilbar (Art 1 GG, Art. 22 AEMR, § 1 Abs. 1 S. 2 SGB  I). Dieses eigentlich unteilbare Grundrecht wurde in den letzten anderthalb Jahrzenten  mit Einführung von Hartz IV und den Änderungen der Agenda 2010  immer teilbarer gemacht. Das Sozialrecht, in dem „soziale Rechte weit auszulegen sind“ (§ 2 Abs. 2 SGB I) wurde mit Einführung vom SGB II/SGB XII, in ein Sonderrecht transformiert. Also ein Gesetz in dem das Sozialrecht nicht mehr Stück für Stück abgeschafft wird (§ 37 S. 1 SGB II iVm § 40 Abs. 1 S. 2 ff SGB II). „Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen“ damit begründete Ex-SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering im Mai 2006 eine der rund 70 Hartz IV- Änderungen und Verschärfungen.   Die Konsequenzen sind deutlich sichtbar: Millionen dauerhaft von Gesellschaft und Arbeitsmarkt abgekoppelte und enttäuschte Menschen, Durchsetzung und Etablierung des Niedriglohnsektors, soziale Spaltung der Gesellschaft und damit ist das Hartz IV – System eines der Hauptursachen für das Erstarken der Rechten in Deutschland. 
Von dieser Arbeitsmarktpolitik, die Menschenrechte mit Füßen tritt, muss sich verabschiedet werden. Der erste Schritt dazu ist ein Aussetzen aller Sanktionen im SGB II,  also ein „Sanktionsmoratorium“ bis das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Sanktionen entschieden hat. 

Herr Heil als Arbeitsminister hat dazu folgendes gesagt:  "Wir werden Sanktionen abschaffen, die wirkungslos sind und den Betroffenen Angst machen" und weiter "Unwürdige Sanktionen gehören weg", "Gerade in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das zu viel der Härte" so Hubertus Heil im Tagessspiegel 24.11.2018. 

So Herr Heil, dann fangen Sie an! Sie könnten ein Aussetzen der „viel zu harten Sanktionen“ durch weiteres Auslegen des Ermessens anordnen. Sie könnten, wenn Sie und Ihre Partei das denn ernsthaft wollen würden, ein Aussetzen aller Sanktionen einfordern. Sie könnten auch in einem anderen Bereich direkt aktiv werde, indem Sie beispielsweise verlauten ließen, dass Sie der Auffassung sind, dass PC’s für Schüler zum laufenden unabweisbarem Bedarf gehören. Herr Heil, machen Sie mal Nägel mit Köpfen. 

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2438/
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