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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Anwalt auf Feldzug - Jobcenter beschwert sich bei Anwaltskammer

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Beitrag von Willi Schartema Fr 7 Sep 2012 - 11:30

Ein Rechtsanwalt aus der
Lausitz hält das Cottbuser Sozialgericht auf Trab. Dieses Jahr hat er
dort mehr als 2.500 Fälle eingereicht - von insgesamt 3.600 Fällen.

Das Gericht stöhnt über die Arbeitsbelastung und hat sich bereits bei der Anwaltskammer über dem emsigen Anwalt beschwert.

Er selbst spricht von einem "Feldzug", denn er "kann das nicht verkraften, wie mit den Menschen im Jobcenter umgegangen wird".

Zwar sind nicht mal 50
Prozent seiner Klagen erfolgreich und auch die Anwaltskollegen sehen ihn
kritisch, doch ihm geht es darum, die Missstände in den Behörden
aufzudecken.



http://www.shortnews.de/id/982272/Hartz-IV-Anwalt-auf-Feldzug-Jobcenter-beschwert-sich-bei-Anwaltskammer


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Hartz IV Prozesse vermeiden durch gute Beratung und rechtssichere Bescheide.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/hartz-iv-prozesse-vermeiden-durch-gute.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/hartz-iv-anwalt-auf-feldzug-jobcenter.html

Willi S
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Beitrag von Martinius Sa 6 Okt 2012 - 16:18

Also ich finde es schon mal ganz gut, daß jemand so viel Energie aufbringt für die ärmsten Bundesbürger und wünsche dem Rechtsanwalt weiterhin so viel Kraft und Ausdauer !

Zunächst: Jeder darf klagen - das ist unser gutes Recht - und das sollten wir auch tun !

Nicht jede erfolglose Klage ist auch vermeidbar, denn

Die Gesetze sind von den Gesetzgebern (Abgeordneten bzw. deren Beratern und Fachleuten) oft ungenau formuliert und müssen nun von den Richtern präzisiert werden. Das ist eigentlich ein UN-Ding, denn das ist eindeutig die Aufgabe des Gesetzgebers.

Also - Leute klagt !

Und auch eine völlig unberechtigte Klage muß noch nicht tatsächlich unberechtigt sein. Denn wir hatten schon viele unverständliche, unlogische, ... Urteile von Richtern - es könnte ja mal vorkommen, daß sich eine als völlig unberechtigte Klage als berechtigt erweist. Nichts ist hier unmöglich !

Schaut euch auch mal die ARGEN / Jobcenter an - die machen vielleicht (vermutlich sogar sicher) mit Absicht falsche Bescheide gegen die wir Betroffene vorgehen sollten.

Ich könnte mir sogar vorstellen das ist gewollt, denn wenn wir uns wehren macht das für die Betroffenen sehr viel Arbeit und verletzt uns erst mal in unseren Rechten.

Angeblich wehren sich jedoch nur ca. 10 % der Betroffenen - das ist also vom Staat aus gesehen ein sehr gutes Geschäft !

Es ist für den Staat und seine Behörden jedoch vollkommen beschämend wenn er dies tut, denn die Behördenbedienstete haben persönlich und fachlich für ihre Arbeiten qualifiziert zu sein. (Beamtendienstrecht)(?)

Also auf gut Deutsch: Jeder ARGE muß richtige Bescheide erlassen.

Daß er das nicht tut, läßt sich schon an den falschen Bescheiden ersehen. Oft sind das auch ganz eindeutige Dinge, die nicht gewährt werden. Z. B. den Alleinerziehungszuschlag für Alleinerziehende, Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wie z. B. bei ärztlich nachgewiesener Neurodermitis, Versicherungspauschale ... nur um einige zu nennen !

Und die Betroffenen sollen das nicht erst nach zusätzlicher Arbeit und Aufwand tun nachdem sie Widerspruch eingelegt haben oder gar klagen mußten, sondern die ARGEN haben so qualifiziert zu sein, daß sie nur richtige Bescheide erstellen. Das ist ein unbedingter Anspruch !

Daß das nicht so ist, zeigt natürlich in welch einem Staat wir leben.

Das betrifft übrigends nicht nur die Leistungen, die der Staat uns vorenthält, sondern auch bei denen die er von uns haben möchte - der Beitreibung von Steuern und Abgaben.

Auch hier genau das selbe - falsche Steuerbescheide - in der Regel immer zu hoch - und immer gekürzt. Entweder er gibt sich mit der Mehr - Steuer zufrieden oder muß Einspruch einlegen und bei den Finanzgerichten klagen.

Die Erfolgsquote für den klagenden Bürger soll dort nur 3 % sein ... aber ganz im Vertrauen und aus eigener Erfahrung - entweder ist die Sache sehr eindeutig oder die finden irgendein Sandkörnchen bzw. eine der vielen unübersichtlichen Vorschriften (mit Absicht?!) um da was zu bemeckern. Ich weiß persönlich von einem Fall in dem die Abschreibungen eines Geschäftsautos vom Finanzgericht anders als nach dem Üblichen geurteilt wurden. Das kann doch eigentlich egal sein. Weshalb muß das Finanzgericht davon abweichen ? Besonders für alle Selbständigen ist der Kampf mit den Finanzbehörden sehr aufwendig und hindert den Unternehmer an seiner eigentlichen Arbeit.

Auch hier ist dringender Handlungsbedarf !

Und zurück zu den hilfebedürftigen Arbeitslosen - zur Erinnerung: Das waren in der Regel alles Sozialhilfeempfänger die für den Arbeitsmarkt eh uninteressant waren und schon immer Schwierigkeiten mit neuer Arbeit hatten. Zudem hatten die mehr oder weniger viele Vermittlungshemmnisse und andere Probleme und konnten sich damals mit denen beschäftigen. Seit Hartz IV müssen sie täglich um ihre Existenz kämpfen und können jederzeit von den ARGEN angegriffen werden. Dabei sind sie die Schwächsten in der Gesellschaft und brauchen Schutz, Hilfe und Unterstützung. Sich an den Schwächsten zu vergreifen ist zumindest christlich, moralisch, ethisch im allerhöchsten Maß verwerflich. Aber auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung des heute geltenden Strafgesetzbuches würden sehr viele ARGE bestraft werden. Der Staat und die ARGEN laden da jeden Tag viel Schuld auf sich !

Martinius

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