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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bundesrechnungshof: aktuelles System der Sozialleistungen für Kinder ineffizient

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Bundesrechnungshof: aktuelles System der Sozialleistungen für Kinder ineffizient  Empty Bundesrechnungshof: aktuelles System der Sozialleistungen für Kinder ineffizient

Beitrag von Willi Schartema Mi 29 Aug 2012 - 0:06

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist das bestehende System eines
Vorrangs von Unterhaltsvorschussleistungen und Wohngeld vor den
Leistungen der Grundsicherung intransparent und ineffizient.


Das schreibt der Bundesrechnungshof in einer Unterrichtung (17/10322).
Er sieht es „als wenig systemgerecht an“, wenn der Bund seine Ausgaben
für die Grundsicherung der leistungsberechtigten Kinder nahezu
vollständig zurück hält, „während er auf der anderen Seite die Ausgaben
für Unterhaltsvorschuss und Wohngeld in Höhe von 252 Millionen Euro zu
leisten hat.“ Die zuständige Bundesministerin wolle an dem bestehenden
System festhalten, „obwohl es leistungsträger und Leistungsberechtigte
belastet“, heißt es weiter.



Der Bundesrechnungshof bleibt seiner Unterrichtung zufolge bei seiner
Empfehlung, „den Vorrang anderer Sozialleistungen vor der Grundsicherung
entfallen zu lassen.


“ Weiter heißt es, dass diese Empfehlung auch für künftige
Sozialleistungen gelten solle, die gewährt und auf den
Grundsicherungsanspruch angerechnet werden können. So könne die
Empfehlung auch bei der geplanten Einführung eines Betreuungsgeldes
berücksichtigt werden, „um von vornherein einen weiteren unnötigen
Bürokratieaufwand zu vermeiden.“


http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_08/2012_372/06.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/bundesrechnungshof-aktuelles-system-der.html

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