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Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de
Nun kommt es oft vor, dass die Eltern getrennt leben und sich die Kinder zeitweise, sei es im Rahmen der Umgangswochenenden oder auch während der Ferien, für gewisse Zeiten bei dem anderen Elternteil aufhalten. In dieser Zeit haben die Kinder bei demjenigen Elternteil, bei dem sie sich nicht aufhalten, keinen Anspruch auf den Regelbedarf. Der Regelbedarf der Kinder wird um die Tage der Abwesenheit aus diesem Haushalt gekürzt. Dies ist rechtmäßig und von den Gerichten abgesegnet. Sie haben jedoch für den gesamten Monat Anspruch auf die vollen anteiligen Unterkunftskosten. Eine Kürzung diesbezüglich darf nicht vorgenommen werden, auch wenn dies in letzter Zeit gehäuft vorkommt.
Kürzung des Bedarfs für Bildung und Teilhabe rechtmäßig?
Aufgefallen ist darüber hinaus auch, dass die Landeshauptstadt Dresden, welche für die Bewilligung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe zuständig ist, auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nur anteilig bewilligt, nämlich nach der Dauer der Aufenthaltstage der Kinder in dem Haushalt, welcher Leistungen nach dem SGB II bezieht. – Dies ist rechtswidrig!
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trennungskinder-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-duerfen-nicht-gekuerzt-werden_130150.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2327/
Willi S
Kürzung des Bedarfs für Bildung und Teilhabe rechtmäßig?
Aufgefallen ist darüber hinaus auch, dass die Landeshauptstadt Dresden, welche für die Bewilligung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe zuständig ist, auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nur anteilig bewilligt, nämlich nach der Dauer der Aufenthaltstage der Kinder in dem Haushalt, welcher Leistungen nach dem SGB II bezieht. – Dies ist rechtswidrig!
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trennungskinder-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-duerfen-nicht-gekuerzt-werden_130150.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2327/
Willi S
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