Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de

Nach unten

Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de Empty Trennungskinder: Leistungen für Bildung und Teilhabe dürfen nicht gekürzt werden! Ein Beitrag von Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner - dresdner-fachanwaelte.de

Beitrag von Willi Schartema Mo 19 März 2018 - 13:25

Nun kommt es oft vor, dass die Eltern getrennt leben und sich die Kinder zeitweise, sei es im Rahmen der Umgangswochenenden oder auch während der Ferien, für gewisse Zeiten bei dem anderen Elternteil aufhalten. In dieser Zeit haben die Kinder bei demjenigen Elternteil, bei dem sie sich nicht aufhalten, keinen Anspruch auf den Regelbedarf. Der Regelbedarf der Kinder wird um die Tage der Abwesenheit aus diesem Haushalt gekürzt. Dies ist rechtmäßig und von den Gerichten abgesegnet. Sie haben jedoch für den gesamten Monat Anspruch auf die vollen anteiligen Unterkunftskosten. Eine Kürzung diesbezüglich darf nicht vorgenommen werden, auch wenn dies in letzter Zeit gehäuft vorkommt.
Kürzung des Bedarfs für Bildung und Teilhabe rechtmäßig?
Aufgefallen ist darüber hinaus auch, dass die Landeshauptstadt Dresden, welche für die Bewilligung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe zuständig ist, auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nur anteilig bewilligt, nämlich nach der Dauer der Aufenthaltstage der Kinder in dem Haushalt, welcher Leistungen nach dem SGB II bezieht. – Dies ist rechtswidrig!
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trennungskinder-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-duerfen-nicht-gekuerzt-werden_130150.html
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2327/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten