Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung

Nach unten

E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung   Empty E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung

Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 13:57

Für den Bund und somit auch Bundesbehörden gilt seit dem 1. Aug. 2013 E-Government-Gesetz – EgovG. Hintergrund dazu hier: https://tinyurl.com/y7xxgkjp

Im Kern bedeutet das, die Bundesbehörden müssen einen De-Mail-Zugang schaffen. De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und meist nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. In einer Reihe von Bundesländern gibt es auch E-Government-Gesetze, so beispielsweise seit dem 01.01.2018 auch in NRW. (Übersicht hier: https://tinyurl.com/yahbl89b)

Jetzt kommt der Pferdefuß: von der Pflicht einen De-Mail-Zugang schaffen sind die Jobcenter (siehe § 1 Abs. 5 Nr. 3  EGovG   http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/__1.html ) und auch im Landesgesetz NRW (§ 1 Abs. 4 Nr. 3 EGovG NRW) ausgenommen.
Jetzt wird es spannend: haben die entsprechenden Behörden in ihrer Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf das jeweilige E-Government-Gesetz gilt diese als unrichtig erteilt. Unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrungen werden nicht nach einem Monat, sondern erst nach einem Jahr bestandskräftig, so § 66 Abs. 2 SGG  / § 58 Abs. 2 VwGO. Die Widerspruchsfrist oder die Klagefrist beträgt nunmehr ein Jahr.  

In der Praxis heißt das beispielsweise für NRW, dass in den Rechtsmittelbelehrungen vom Sozial-,  Wohngeld-, oder BAföG-Amt ein Hinweis auf die Einlegung des Widerspruchs per De-Mail enthalten sein muss, wenn das nicht der Fall ist, ist der Bescheid erst nach einem Jahr rechtskräftig bzw. die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr. Das gilt leider nicht für die Jobcenter.
Dazu ein Artikel in Heise.de: https://tinyurl.com/ycw26m76 mit Verweis und Abdruck eines Urteils des VGH Ba-Wü v. 05.02.2018 – A 11 S 192/18.
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2320/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten