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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 5:57

Unabhängig vom Gewitter bei allen Koalitionären ist es wichtig, sich deren Koalitionsvertrag anzuschauen. Der DPWV hat das schon recht intensiv gemacht, daher beziehe ich mich darauf hauptsächlich.
Der DPWV stellt fest, eine offensive Sozialpolitik ließe sich nicht wirklich erkennen. Der Koalitionsvertrag habe „gute“ Themen, die darin aufgeworfen werden. In der Gesamtschau sei festzustellen, dass konkrete Pläne für eine offensive und tatsächlich problemlösende Sozialpolitik in der Vielzahl der Kompromisse nicht wirklich zu erkennen seien. Im Detail fänden sich zwar viele richtige Ansätze, aber halt nur Ansätze und eine Vielzahl der Maßnahmen stünden erneut unter Finanzierungsvorbehalt. Die großen sozialen Aufgaben würden nur sehr unzureichend oder auch so gut wie gar nicht angegangen.
Ferner sei der Verzicht auf zusätzliche Steuereinnahmen, etwa durch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und hoher Vermögen, erneut das grundlegende Manko dieses Koalitionsvertrages.
Dringend notwendige sozialpolitische Maßnahmen – von höheren Leistungen der Grundsicherung bis hin zu familienpolitischen Leistungsverbesserungen – sind ohne zusätzliche Steuermittel nicht realisierbar. Das Gleiche gilt für den dringend notwendigen Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur.

Die DPWV Stellungnahme dazu gibt es 33-seitig hier: https://tinyurl.com/ybe47rxo

Festzustellen bleibt, dass fast sämtliche Verbesserungen überwiegend durch Verschärfungen und Verschlechterungen in der Flüchtlingspolitik erkauft worden sind, daher ist der Flüchtlings- und Migrationsteil natürlich von besonderer Bedeutung. Eine umfassende und hervorragende Analyse und Bewertung zu diesen Themen findet ihr auf den Seiten 25 bis 31.

Mir sticht als erstes ins Auge, dass das Kindergeld pro Kind in zwei Schritten um 25 Euro erhöht werden soll. Für 1,7 Mio. Kinder, die im SGB II Leistungsbezug sind bedeutet das wiederum, dass sie von der Kindergelderhöhung nichts haben werden, weil das Kindergeld dort zu 100 % angerechnet wird.

Hier kann nur die Forderung sein: Kindergeld sollte in allen Sozialleistungssystemen, so auch ALG II und Sozialhilfe komplett anrechnungsfrei bleiben. Denn nur so ist eine  wirkliche und menschenwürdige Teilhabe und Integration von Kindern aus armen oder einkommensschwachen Haushalten wirklich möglich. Mit „Reförmchen“ von Kindergelderhöhung um 30 EUR, ohne dass einkommensschwache Haushalte davon was sehen, ist nichts zu machen. Das treibt die Spaltung der Gesellschaft und Radikalisierung nach rechts nur voran.
Quelle:                http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2311/
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