Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Erste GroKo Vertrags Bewertungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Erste GroKo Vertrags Bewertungen
Unabhängig vom Gewitter bei allen Koalitionären ist es wichtig, sich deren Koalitionsvertrag anzuschauen. Der DPWV hat das schon recht intensiv gemacht, daher beziehe ich mich darauf hauptsächlich.
Der DPWV stellt fest, eine offensive Sozialpolitik ließe sich nicht wirklich erkennen. Der Koalitionsvertrag habe „gute“ Themen, die darin aufgeworfen werden. In der Gesamtschau sei festzustellen, dass konkrete Pläne für eine offensive und tatsächlich problemlösende Sozialpolitik in der Vielzahl der Kompromisse nicht wirklich zu erkennen seien. Im Detail fänden sich zwar viele richtige Ansätze, aber halt nur Ansätze und eine Vielzahl der Maßnahmen stünden erneut unter Finanzierungsvorbehalt. Die großen sozialen Aufgaben würden nur sehr unzureichend oder auch so gut wie gar nicht angegangen.
Ferner sei der Verzicht auf zusätzliche Steuereinnahmen, etwa durch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und hoher Vermögen, erneut das grundlegende Manko dieses Koalitionsvertrages.
Dringend notwendige sozialpolitische Maßnahmen – von höheren Leistungen der Grundsicherung bis hin zu familienpolitischen Leistungsverbesserungen – sind ohne zusätzliche Steuermittel nicht realisierbar. Das Gleiche gilt für den dringend notwendigen Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur.
Die DPWV Stellungnahme dazu gibt es 33-seitig hier: https://tinyurl.com/ybe47rxo
Festzustellen bleibt, dass fast sämtliche Verbesserungen überwiegend durch Verschärfungen und Verschlechterungen in der Flüchtlingspolitik erkauft worden sind, daher ist der Flüchtlings- und Migrationsteil natürlich von besonderer Bedeutung. Eine umfassende und hervorragende Analyse und Bewertung zu diesen Themen findet ihr auf den Seiten 25 bis 31.
Mir sticht als erstes ins Auge, dass das Kindergeld pro Kind in zwei Schritten um 25 Euro erhöht werden soll. Für 1,7 Mio. Kinder, die im SGB II Leistungsbezug sind bedeutet das wiederum, dass sie von der Kindergelderhöhung nichts haben werden, weil das Kindergeld dort zu 100 % angerechnet wird.
Hier kann nur die Forderung sein: Kindergeld sollte in allen Sozialleistungssystemen, so auch ALG II und Sozialhilfe komplett anrechnungsfrei bleiben. Denn nur so ist eine wirkliche und menschenwürdige Teilhabe und Integration von Kindern aus armen oder einkommensschwachen Haushalten wirklich möglich. Mit „Reförmchen“ von Kindergelderhöhung um 30 EUR, ohne dass einkommensschwache Haushalte davon was sehen, ist nichts zu machen. Das treibt die Spaltung der Gesellschaft und Radikalisierung nach rechts nur voran.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2311/
Willi S
Der DPWV stellt fest, eine offensive Sozialpolitik ließe sich nicht wirklich erkennen. Der Koalitionsvertrag habe „gute“ Themen, die darin aufgeworfen werden. In der Gesamtschau sei festzustellen, dass konkrete Pläne für eine offensive und tatsächlich problemlösende Sozialpolitik in der Vielzahl der Kompromisse nicht wirklich zu erkennen seien. Im Detail fänden sich zwar viele richtige Ansätze, aber halt nur Ansätze und eine Vielzahl der Maßnahmen stünden erneut unter Finanzierungsvorbehalt. Die großen sozialen Aufgaben würden nur sehr unzureichend oder auch so gut wie gar nicht angegangen.
Ferner sei der Verzicht auf zusätzliche Steuereinnahmen, etwa durch eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und hoher Vermögen, erneut das grundlegende Manko dieses Koalitionsvertrages.
Dringend notwendige sozialpolitische Maßnahmen – von höheren Leistungen der Grundsicherung bis hin zu familienpolitischen Leistungsverbesserungen – sind ohne zusätzliche Steuermittel nicht realisierbar. Das Gleiche gilt für den dringend notwendigen Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur.
Die DPWV Stellungnahme dazu gibt es 33-seitig hier: https://tinyurl.com/ybe47rxo
Festzustellen bleibt, dass fast sämtliche Verbesserungen überwiegend durch Verschärfungen und Verschlechterungen in der Flüchtlingspolitik erkauft worden sind, daher ist der Flüchtlings- und Migrationsteil natürlich von besonderer Bedeutung. Eine umfassende und hervorragende Analyse und Bewertung zu diesen Themen findet ihr auf den Seiten 25 bis 31.
Mir sticht als erstes ins Auge, dass das Kindergeld pro Kind in zwei Schritten um 25 Euro erhöht werden soll. Für 1,7 Mio. Kinder, die im SGB II Leistungsbezug sind bedeutet das wiederum, dass sie von der Kindergelderhöhung nichts haben werden, weil das Kindergeld dort zu 100 % angerechnet wird.
Hier kann nur die Forderung sein: Kindergeld sollte in allen Sozialleistungssystemen, so auch ALG II und Sozialhilfe komplett anrechnungsfrei bleiben. Denn nur so ist eine wirkliche und menschenwürdige Teilhabe und Integration von Kindern aus armen oder einkommensschwachen Haushalten wirklich möglich. Mit „Reförmchen“ von Kindergelderhöhung um 30 EUR, ohne dass einkommensschwache Haushalte davon was sehen, ist nichts zu machen. Das treibt die Spaltung der Gesellschaft und Radikalisierung nach rechts nur voran.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2311/
Willi S
Ähnliche Themen
» GroKo Ergebnisse etwas aufgeschlüsselt
» . Kontra zur GroKo: Mindestlohn und Rente
» Erste Einschätzung ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm im Bezug auf Arbeitsmarkt und Sozialpolitik
» Die BA startet erste Pilotprojekte zur Barauszahlung in Supermärkten
» Kontogebühren Basiskonto: Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren
» . Kontra zur GroKo: Mindestlohn und Rente
» Erste Einschätzung ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm im Bezug auf Arbeitsmarkt und Sozialpolitik
» Die BA startet erste Pilotprojekte zur Barauszahlung in Supermärkten
» Kontogebühren Basiskonto: Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema