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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 20 Jul 2017 - 10:44

Zum 01. Juli 2017 wurde das UVG erweitert,  dazu gibt es jetzt die „RichtlinienzurDurchführung desUnterhaltsvorschussgesetzesin der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung“ vom Bundesministeriumfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Richtlinien stehen hier zum Download: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_WoGG_Wpt/UVG_RL_7-2017.pdf Der Kollege Bernd Eckardt hat die ministeriellen Erkenntnisse  zum UVG in einer neuen Fassung des SOZIALRECHT JUSTAMENT 3/2017 aufgenommen, das gibt es hier:  http://sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2017-Sozialrecht-Justament_korrigiert.pdf
Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2219/
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