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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 29 März 2017 - 11:22

Dann möchte ich auf die aktuelle Ausgabe von SOZIALRECHT JUSTAMENT April 2017 hinweisen. Inhalt der Ausgabe ist das unendliche Thema des Ausschlusses von EU-BürgerInnen von existenzsichernden Sozialleistungen. Hier gibt es neue gerichtliche Entscheidungen, die sicherlich nicht von allen Sozialgerichten getragen werden, aber dennoch in Einzelfällen Perspektive zur sozialrechtlichen Existenzsicherung bieten können. Auch das zweite Thema hat mit Zuwanderung zu tun. Hier geht es um die Wohnsitzauflage anerkannter Flüchtlinge/Asylberechtigter und die örtliche Zuständigkeit im SGB II. Verschiedene Senate des LSG Nordrheinwestfalens haben klargestellt, dass eine fehlende Ortszuständigkeit nicht dazu führt, dass keine Leistungen erbracht werden müssen.
Das SJ gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/2_2017_Sozialrecht-Justament.pdf


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