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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Schulz (SPD) will die Agenda 2010 ändern - Meine Vorschläge dazu, was wirklich geändert werden muss

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Schulz (SPD) will die Agenda 2010 ändern - Meine Vorschläge dazu, was wirklich geändert werden muss Empty Schulz (SPD) will die Agenda 2010 ändern - Meine Vorschläge dazu, was wirklich geändert werden muss

Beitrag von Willi Schartema Mo 20 März 2017 - 16:54

Schulz redet davon, die „Agenda 2010“ zu reformieren, die Einschränkung folgt aber direkt: dies solle nur für „hart arbeitende Menschen“ geschehen. Gleichzeitig hat er jetzt verkündet, dass er an Hartz-IV-Sanktionen festhalten möchte. Denn "bei den Sanktionen geht es ja nicht um Schikanen". tinyurl.com/mpt4uyw
Was Tacheles von Sanktionen hält und warum wir diese auch in jedem Fall und immer für nicht zulässig und für einen gravierenden Verstoß gegen Verfassungsrecht und die Menschenwürde halten, haben wir umfangreich in unserer Stellungnahme an das BVerfG dargelegt, diese gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startsei…/aktuelles/d/n/2153/
Zudem stellen wir von Tacheles die Frage, warum die SPD nur über Änderungen für die "hart arbeitenden Menschen" nachdenkt. Wir fordern ein menschenwürdiges Leben für alle Mitglieder unserer Gesellschaft. Solidarität statt Ausgrenzung!
Um diese Diskussion zu beflügeln und Gegenforderungen aufzustellen, möchte ich mal Eckpunkte für einen grundlegenden Wandel der Agenda 2010 und Änderungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik skizzieren:
ALG I / SGB III
- Bezugsdauer von 48 Monaten
- tatsächlicher Rechtsanspruch auf Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung
- Reduktion der Anspruchsvorrausetzungen ½ Jahr in einem Bemessungszeitraum von 3 Jahren
- Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes mit ABM in versicherungspflichtiger Beschäftigung und existenzdeckender Entlohnung

ALG II/ SGB II
- Abschaffung von Sanktionen
- bedarfsdeckende Regelleistungen von 600 EUR für Alleinstehende
- tatsächliche Unterkunftskosten und Heizung, spätestens dann, wenn Wohnungssuche nachgewiesen wurde      
- Rechtsanspruch auf Weiterbildung,  Qualifizierung, Umschulung und Ausbildung
- Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes mit ABM in versicherungspflichtiger Beschäftigung und existenzdeckender Entlohnung und Aufgabe von 1-EUR-Jobs

Rente / Alterssicherung
- Einführung einer Mindestalterssicherung von 1200 EUR, mit der ein Leben in Würde und ohne Leistungsbezug von SGB XII möglich ist.

Das sind die Eckpunkte eines tatsächlichen grundlegenden Wandels und Abkehr von der Agenda 2010.
Das sind gleichzeitig die Eckpunkte von Forderungen, welche die soziale Bewegung aufgreifen sollte und gegenüber den Parteien eingefordert werden sollten.
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2159/
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