Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Leitfaden "Recht auf Bildung für Flüchtlinge" von Barbara Weiser liegt nun in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage vor. Er steht bei www.asyl.net zum Download zur Verfügung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Der Leitfaden "Recht auf Bildung für Flüchtlinge" von Barbara Weiser liegt nun in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage vor. Er steht bei www.asyl.net zum Download zur Verfügung.
Die Broschüre behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zugangs zu Bildungsangeboten für die folgenden Gruppen:
• Asylsuchende im Verfahren;
• Personen, die einen Schutzstatus haben oder bei denen ein Abschiebungsverbot besteht;
• Personen mit Duldung.
Betrachtet werden jeweils die Voraussetzungen für den Zugang zur Bildung für diese Gruppen in Hinblick auf die folgenden Bereiche:
• Schule (Schulpflicht/Schulbesuchsrecht)
• Sprachkurse, Alphabetisierungskurse
• Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen
• Schulische Berufsausbildung
• Studium
Daneben wird auf besondere Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung im Zusammenhang mit Ausbildung und erworbenen Qualifikationen eingegangen (Aufenthaltsverfestigung bei gelungener Integration, Aufenthalt aufgrund qualifizierter Ausbildung). Zu den jeweiligen Bildungsangeboten werden auch Möglichkeiten der Förderung erläutert. Die Darstellung wird ergänzt durch tabellarische Übersichten.
Die Handreichung erscheint zugleich als Beilage zum Asylmagazin 1-2/2017. Im Asylmagazin wird zudem ein Themenschwerpunkt erscheinen, in dem Modelle des Zugangs zu Schule und Hochschule für Asylsuchende und Schutzberechtigte vorgestellt werden.
• Die Broschüre steht darüber hinaus ab sofort bei www.asyl.net zum Download zur Verfügung.
Gedruckte Exemplare können beim Informationsverbund Asyl und Migration unter kontakt(at)asyl.net bestellt werden (solange Vorrat reicht). Die Broschüren sind kostenlos, wir berechnen aber eine Versandkostenpauschale von 3,00 Euro (ab 1 Exemplar) bzw. 7,50 Euro (ab 10 Exemplaren).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
• Asylsuchende im Verfahren;
• Personen, die einen Schutzstatus haben oder bei denen ein Abschiebungsverbot besteht;
• Personen mit Duldung.
Betrachtet werden jeweils die Voraussetzungen für den Zugang zur Bildung für diese Gruppen in Hinblick auf die folgenden Bereiche:
• Schule (Schulpflicht/Schulbesuchsrecht)
• Sprachkurse, Alphabetisierungskurse
• Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen
• Schulische Berufsausbildung
• Studium
Daneben wird auf besondere Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung im Zusammenhang mit Ausbildung und erworbenen Qualifikationen eingegangen (Aufenthaltsverfestigung bei gelungener Integration, Aufenthalt aufgrund qualifizierter Ausbildung). Zu den jeweiligen Bildungsangeboten werden auch Möglichkeiten der Förderung erläutert. Die Darstellung wird ergänzt durch tabellarische Übersichten.
Die Handreichung erscheint zugleich als Beilage zum Asylmagazin 1-2/2017. Im Asylmagazin wird zudem ein Themenschwerpunkt erscheinen, in dem Modelle des Zugangs zu Schule und Hochschule für Asylsuchende und Schutzberechtigte vorgestellt werden.
• Die Broschüre steht darüber hinaus ab sofort bei www.asyl.net zum Download zur Verfügung.
Gedruckte Exemplare können beim Informationsverbund Asyl und Migration unter kontakt(at)asyl.net bestellt werden (solange Vorrat reicht). Die Broschüren sind kostenlos, wir berechnen aber eine Versandkostenpauschale von 3,00 Euro (ab 1 Exemplar) bzw. 7,50 Euro (ab 10 Exemplaren).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
Ähnliche Themen
» Widerspruch e.V.: Neuauflage Leitfaden "Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?" März 2017
» Pro Asyl: Mindestens 23.000 tote Flüchtlinge seit dem Jahr 2000
» Leitfaden Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Migranten
» Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen,7. Auflage, Juni 2015
» Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen
» Pro Asyl: Mindestens 23.000 tote Flüchtlinge seit dem Jahr 2000
» Leitfaden Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Migranten
» Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen,7. Auflage, Juni 2015
» Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema