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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Regelbedarfsermittlungsgesetz

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Regelbedarfsermittlungsgesetz Empty Regelbedarfsermittlungsgesetz

Beitrag von Willi Schartema Mi 12 Okt 2016 - 8:38

Vor einigen Wochen hat Fr. Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt, darin wurde bei Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung von 5 EUR bestimmt.
Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene durch  unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren.
Die Berechnungen der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat. 
 
Der Zeitplan zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sieht wie folgt aus:
Kabinett: 21.09.
Bundesrat mit Fristverkürzung auf drei Wochen
Bundestag: 1. Lesung am 10./11. November; 2. Lesung am 15./16. Dezember


Stellungnahmen dazu:

  • DW und Prof. Irene Becker: http://www.harald-thome.de/media/files/Diakonie_StN_Ref-E_-RBEG_160915.pdf ,
  • von der Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_RBEG_2016_final.pdf
  • Kurzkommentar von Dr. Kramer Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/nc15_2016_Kommentar.pdf 
  • Stellungnahme vom VAMV mit Forderung nach Umgangsmehrbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Stellungnahme_GE-RBEG_2016.pdf
  • Stellungnahme von der Lebenshilfe, die sich selbstüberschätzend ohne die Berücksichtigung der Arbeit anderer, das Kippen der gekürzten Behinderten RB auf die Fahnen schreibt: http://tinyurl.com/hm5nrsh

Mein Kurzkommentar dazu:  Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch, dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2070/
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