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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab

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Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab Empty Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 2:52


Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 07.05.2012

Berlin: (hib/MLA) In einer öffentlichen Anhörung zur Berechnung von Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Beziehern im Ausschuss für Arbeit und Soziales äußerten sich zwölf geladene Experten. Vorausgegangen war der Antrag der Fraktion Die Linke (17/7847). Die Abgeordneten kritisieren in ihrem Antrag das Recht der Länder, Kreise und kreisfreie Städte zu ermächtigen, monatliche Pauschalen für die Höhe von Miet-und Heizungskosten bei Hartz-IV-Beziehern festzulegen. Durch Pauschalen würden sich letztlich bei den Kommunen „die Kosten nicht verringern, sondern erhöhen“, argumentiert die Linksfraktion.

Schon um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, müssten Pauschalen sehr hoch angesetzt werden, um „bedarfsdeckend“ zu sein. Schließlich dürfe kein Hartz-IV-Bezieher gezwungen sein, „Teile seines Regelsatzes für die Kosten der Unterkunft zu verwenden.“ Stattdessen sollten neue Mindeststandards für Wohn-und Heizungskosten eingeführt werden.


Zudem spricht sich die Die Linke gegen „Zwangsumzüge“ im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezuges aus. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Hartz-IV-Empfänger nach maximal sechs Monaten umziehen müssen, wenn ihre Wohnkosten zu hoch sind. Da sich Hartz-IV-Bezieher vor allem darum kümmern sollten, eine neue Arbeit und nicht eine neue Wohnung zu finden, sei die Sechs-Monatsregel kontraproduktiv, argumentiert die Linksfraktion. Sie fordert, die Bleibedauer in der angestammten Wohnung bei Hartz-IV-Bezug auf 12 Monate auszudehnen.


Die Sachverständige Alexandra Frank-Schinke lehnt bedarfsgerechte Pauschalen ab, weil sie „zu teuer“ sind. „Das würde nur dazu führen, dass die, die eine geringere Miete haben, trotzdem die volle Pauschale bekommen.“ Potenzial für Einsparungen durch Pauschalen sieht Frank-Schinke kaum, da eine Einzelfallprüfung ohnehin stets erfolgen müsse. „In der Praxis würden die Kommunen daher so gut wie nie auf Pauschalen zurückgreifen“, sagte Frank-Schinke.


Aus den gleichen Gründen sprach sich der Sachverständige Dr. Andy Groth gegen Wohnkosten-Pauschalen aus. Auch der Experte Joachim Rock sagte, dass Kostenersparnisse in der Verwaltung durch Pauschalen nicht zu erwarten seien.


Die Forderung nach neuen Mindeststandards bei der Berechnung der Aufwendungen für Wohn-und Heizungskosten wies Regine Offer vom Deutschen Städtetag zurück. Es herrsche kein Handlungsbedarf, da es bereits „sehr dezidierte Regelungen“ gebe. Neue zentrale Vorgaben seien „nicht zielführend“.
Kontroverser diskutiert wurde das Thema „Zwangsumzug“: Der Experte Dr. Stefan Schiffersdecker hält die im Antrag vorgeschlagene Fristverlängerung von sechs auf 12 Monate für zu lang. Er sieht die Gefahr von Missbrauch. Auch werde Harz-IV-Empfängern ein Anreiz genommen, sich der neuen Situation anzupassen. Laut dem Sachverständigen Holger Gautzsch könnte eine Fristverlängerung auf 12 Monate jedoch Sinn machen. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist bei Wohnungen bliebe den Empfängern gegenwärtig kaum Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.


Das Argument der Linksfraktion, die Wohnungssuche würde die Jobsuche behindern, ließ Michael Schweiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht gelten. Dazu gebe es keine validen Erhebungen.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_05/2012_224/02.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/experten-mehrheit-lehnt.html

Willi Schartema
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