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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 1:08


Abkürzungsverzeichnis
abH Ausbildungsbegleitende Hilfen
AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
AFG Arbeitsförderungsgesetz
AG Arbeitgeber
ALG Arbeitslosengeld
AN Arbeitnehmer
AQUA Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt
BA Bundesagentur für Arbeit
BAB Berufsausbildungsbeihilfe
BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BBE Lehrgänge zur Verbesserung der beruflichen Bildungs- und
Eingliederungschancen
BeLeM Berufliche Lebensplanung für junge Mütter
BFO Berufsfrühorientierung
BGJ Berufsgrundbildungsjahr
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMI Bundesministerium des Innern
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BPJ Berufspraktisches Jahr
BQF Berufliche Qualifizierung von Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf
BQN berufliches Qualifizierungsnetzwerk
ix
BUS Betrieb und Schule
BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
BVJ Berufsvorbereitungsjahr
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EG Europäische Gemeinschaft
EQ Einstiegsqualifizierung
EQJ Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
FAUB Fit für Ausbildung und Beruf
FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung
FÖJ Freiwilliges Ökologisches Jahr
FörMig Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
FSJGÄndG Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen
Jahres
FSTJ Freiwilliges Soziales Trainingsjahr
GAJL Gegen Abwanderung junger Landeskinder
GIB Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung
HSA Hauptschulabschlusskurse
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
IAW Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung
IdA Integration durch Austausch
IHK Industrie- und Handelskammer
INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
JOB Jobs ohne Barrieren
JUMP Jugend mit Perspektive
JuSoPro Jugendsofortprogramm
KAUSA Koordinierungsstelle Ausbildung in Ausländischen Unternehmen
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
x
KMU Kleine und mittelständische Unternehmen
KTDC Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit
LOS Lokales Kapital für soziale Zwecke
MAE Mehraufwandentschädigung
MINT Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
QuAS Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger/innen
RAA Regionale Arbeitsstellen für Ausländerfragen
Regio-Kom Regio-Kompetenz-Ausbildung
RÜM Regionales Übergangsmanagement
SAB Sächsische AufbauBank
SES Senior Experten Service
SGB Sozialgesetzbuch
SOEP Sozio-ökonomisches Panel
SOKO-Institut Institut für Sozialforschung und Kommunikation
SÖSTRA Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen
STARegio Strukturverbesserung der Ausbildung in ausgewählten Regionen
SWA Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben
U25 Jugendliche unter 25 Jahren
ÜBS Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
ÜLU Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
VerA Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen


Das was hier in den Link so schön dargestellt wird ist ab 01.04. 2012 durch die Sparmaßnahmen die die Bundesagentur für Arbeit durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen haben nicht mehr umsetzbar.

Wichig Lesen bitte: Der Link hat es in sich.
Presse Fernsehen http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/presse-fernsehen-usw--f15/gesetzesentwurf-zur-leistungssteigerung-der-arbeit-t265.html

Mit diesem Gesetz will soll zum 1.4.2012 wirksam werden und beinhaltet eine komplette Umorientierung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III. Ziel ist es, erhebliche Summen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit einzusparen, vordergründig will man angeblich die Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III enger miteinander verzahnen. In 2012 will man 2,5 Mrd. und dann jeweils 3 Mrd. Euro in den Folgejahren sparen.

Der Gründungszuschuss für Existenzgründer soll zukünftig nur noch als Kann-Vorschrift im SGB III stehen, einsparen will man 1 - 1,4 Mrd. Euro (von bisher 1,8 Mrd. Euro). Der Gesetzentwurf sieht vor, nur drei Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung zuzulassen:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/fb-fb405-evaluation-sgbII-sgbIII.pdf?__blob=publicationFile


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