Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Entwicklung der BA Vorstandsbezüge im Verhältnis zu den Hartz IV - Regelsätzen EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Entwicklung der BA Vorstandsbezüge im Verhältnis zu den Hartz IV - Regelsätzen

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Beitrag von Willi Schartema Mo 12 Okt 2015 - 15:08

Die Regelsätze im ALG II (SGB II - Hartz IV) sind von 2005 bis 2014 um 13,3 Prozent gestiegen und werden von 2005 bis 2016 um lediglich 17,1 Prozent gestiegen sein. Im Gegensatz dazu sind die Bezüge des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands der BA sind von 2005 bis 2014 um 90,2 Prozent auf insgesamt "rund 871.000 Euro" gestiegen.

Näheres hier: http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/36-texte-biaj-kurzmitteilungen/679-ba-vorstandsbezuege-entwicklung-2005-bis-2014-regelsaetze-hartz-iv.html   oder http://biaj.de/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1893/

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