Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich

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Beitrag von Willi Schartema Di 9 Jun 2015 - 8:25

Berlin - Nach Ansicht des Deutschen Vereins sind Teile der Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich und führen zu praktischen Problemen für Leistungsempfänger und in den Jobcentern.



Zum Beispiel können Sanktionen Mietschulden verursachen und zum Verlust der Wohnung führen.



Problematisch seien auch Sanktionen gegenüber unter 25-Jährigen, die zur Folge haben können, dass jugendliche Leistungsempfänger den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und letztlich vollständig „entgleiten“.



Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Sozialgericht Gotha eröffnet die Möglichkeit zur Klärung dieser und anderer Regelungen.




Quelle: https://www.deutscher-verein.de/de/aktuelles-2015-hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungsrechtlich-bedenklich-1827,485,1000.html


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/

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