Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Klarstellung zur Anrechnung von Ehrenamts- und Übungsleitereinkünften
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Klarstellung zur Anrechnung von Ehrenamts- und Übungsleitereinkünften
In meinem letzten Newsletter ist ein Teil des Textes zur Anrechnung von privilegierten Einkünften unklar gewesen, ich möchte daher das nochmal richtig stellen.
Das BSG hat die Berechnung des SG Bay bestätigt (SG Bayreuth v. 30.7.2013 S 5 AS 112/12, BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R), da die BSG Begründung noch nicht vorliegt, muss auf die SG Bay Begründung zurückgegriffen werden.
Demnach ist, wenn ausschließlich privilegiertes Erwerbseinkommen erzielt wird, dieses in Höhe von bis zu 200 € anrechnungsfrei.
Wird neben dem privilegierten Erwerbseinkommen anzurechnendes Erwerbseinkommen erzielt, gibt es für das Erwerbseinkommen und das privilegierte Einkommen jeweils einen anrechnungsfreien Grundfreibetrag von bis zu 100 €.
Näheres in meinen Folien unter: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-02.02.2015.pdf
und dann ab Seite 56 ff. Das Urteil des SG Bay gibt es hier: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Bayreuth&Datum=30.07.2013&Aktenzeichen=S%205%20AS%20112/12
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1775/
Willi S
Das BSG hat die Berechnung des SG Bay bestätigt (SG Bayreuth v. 30.7.2013 S 5 AS 112/12, BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 61/13 R), da die BSG Begründung noch nicht vorliegt, muss auf die SG Bay Begründung zurückgegriffen werden.
Demnach ist, wenn ausschließlich privilegiertes Erwerbseinkommen erzielt wird, dieses in Höhe von bis zu 200 € anrechnungsfrei.
Wird neben dem privilegierten Erwerbseinkommen anzurechnendes Erwerbseinkommen erzielt, gibt es für das Erwerbseinkommen und das privilegierte Einkommen jeweils einen anrechnungsfreien Grundfreibetrag von bis zu 100 €.
Näheres in meinen Folien unter: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-02.02.2015.pdf
und dann ab Seite 56 ff. Das Urteil des SG Bay gibt es hier: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Bayreuth&Datum=30.07.2013&Aktenzeichen=S%205%20AS%20112/12
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1775/
Willi S
Ähnliche Themen
» Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht / Klarstellung
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
» Arbeitsförderungsgeld gehört nicht zum Entgelt i.S.d. § 82 Abs 3 S 2 SGB 12 Klarstellung zu L 23 SO 1094/05, Urteil vom 28. September 2006 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.08.2018 - L 23 SO 286/16
» Zur Anrechnung von Trinkgeld beim Aufstocker nach dem SGB II - Friseurin - rechtswidrige Anrechnung - § 11a Abs. 5 SGB II - Berücksichtigung von Trinkgeld grob unbillig - offen gelassen, ob Schätzung zu lässig
» Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II.
» BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
» Arbeitsförderungsgeld gehört nicht zum Entgelt i.S.d. § 82 Abs 3 S 2 SGB 12 Klarstellung zu L 23 SO 1094/05, Urteil vom 28. September 2006 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.08.2018 - L 23 SO 286/16
» Zur Anrechnung von Trinkgeld beim Aufstocker nach dem SGB II - Friseurin - rechtswidrige Anrechnung - § 11a Abs. 5 SGB II - Berücksichtigung von Trinkgeld grob unbillig - offen gelassen, ob Schätzung zu lässig
» Zur Anrechnung von Betriebskostenguthaben i. S. d. § 22 Abs. 3 SGB II.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Fragen und Antworten zu Hartz IV :: PRESSE, FERNSEHEN usw.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema