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Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft (Teil 1) - Aufsatz von Uwe Berlit in info also 2014, 243
I. Einleitung
Wohnen in Würde ist ein zentrales Bedürfnis des Menschen. Die Deckung des Wohnbedarfs ist vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum umfasst. § 22 SGB II regelt seine Deckung. Der Bedeutung des Bedarfs entspricht der Anteil, den Entscheidungen rund um die Kosten der Unterkunft an der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum SGB II haben. Die hohe Zahl streitiger gerichtlicher Entscheidungen zu einer Regelung, die zwar im Laufe der Zeit mehrfach novelliert und erweitert worden ist, die aber in ihrem Kern unverändert geblieben ist, lässt an sich erwarten, dass inzwischen – nahezu – alle Fragen abschließend geklärt und die Rechtsprechung konsolidiert ist. Der Bericht zur Rechtsprechung der letzten Jahre wird dies nur zum Teil bestätigen. Die wesentlichen Weichenstellungen sind zwar in den ersten Jahren der Rechtsprechung erfolgt. Es gibt aber immer wieder Konkretisierungen, Modifikationen oder Fortschreibungen, die erwähnenswert scheinen und auch für die Praxis der Behörden, der Sozialgerichte und – vor allem – die Lebenssituation der Leistungsberechtigten Bedeutung haben.
Download: http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_14_06.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3
Willi S
Wohnen in Würde ist ein zentrales Bedürfnis des Menschen. Die Deckung des Wohnbedarfs ist vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum umfasst. § 22 SGB II regelt seine Deckung. Der Bedeutung des Bedarfs entspricht der Anteil, den Entscheidungen rund um die Kosten der Unterkunft an der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum SGB II haben. Die hohe Zahl streitiger gerichtlicher Entscheidungen zu einer Regelung, die zwar im Laufe der Zeit mehrfach novelliert und erweitert worden ist, die aber in ihrem Kern unverändert geblieben ist, lässt an sich erwarten, dass inzwischen – nahezu – alle Fragen abschließend geklärt und die Rechtsprechung konsolidiert ist. Der Bericht zur Rechtsprechung der letzten Jahre wird dies nur zum Teil bestätigen. Die wesentlichen Weichenstellungen sind zwar in den ersten Jahren der Rechtsprechung erfolgt. Es gibt aber immer wieder Konkretisierungen, Modifikationen oder Fortschreibungen, die erwähnenswert scheinen und auch für die Praxis der Behörden, der Sozialgerichte und – vor allem – die Lebenssituation der Leistungsberechtigten Bedeutung haben.
Download: http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_14_06.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1758/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=f1bbe761054628951d19fd3bd1477ae3
Willi S
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