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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW vom 09. April 2014

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Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW vom 09. April 2014 Empty Infos zum neuen Wohnungsaufsichtsgesetz in NRW vom 09. April 2014

Beitrag von Willi Schartema Mi 6 Aug 2014 - 6:49

Seit dem 09. April 2014 ist das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) in NRW in Kraft getreten.

Mit diesem können jetzt Kommunen wirksamer gegen verantwortungslose Vermieter vorgehen.

Es richtet sich gegen die Überbelegung bzw. Verwahrlosung von Wohnraum, indem es die Kommunen bevollmächtigt, insbesondere Bußgelder einzufordern bzw. entsprechende Anordnung zu erlassen.

Laut WAG haben die Gemeinden die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen.

Eine Übersicht: http://www.nrw.de/landesregierung/landtag-verabschiedet-neues-wohnungsaufsichtsgesetz-15614/


Gesetzestext:  http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Wohnungsaufsichtsgesetz_NRW.pdf


Hier ein Musterschreiben, mit dem Wohnungsmängel angezeigt werden können: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Sonstiges/Antragsformular_WAG.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1699/

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