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ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29. Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft betreffend der "Angemessenheitsobergrenze", die aus § 12 WoGG abgleitet wird.
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. Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft betreffend der "Angemessenheitsobergrenze", die aus § 12 WoGG abgleitet wird.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei " Sozialrecht in Freiburg " haben jetzt die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft eingelegt. Es geht um die Frage, ob es zulässig ist, den um 10 % erhöhten Wert aus § 12 WoGG als "Mietobergrenze" zu setzen, wenn ein "schlüssiges Konzept" nicht vorliegt.
Unsere Prüfung anhand des letzten Wohngeld- und Mietenberichtes der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6280) zeigt, dass die vom BSG so genannte "Angemessenheitsobergrenze" systematisch niedriger liegt als Angemessenheitsgrenzen, die auf einem "schlüssigen Konzept" beruhen.
weiterlesen hier: 3.4.2014: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft, jetzt betreffend die "Angemessenheitsobergrenze", die aus § 12 WoGG abgleitet wird: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
Unsere Prüfung anhand des letzten Wohngeld- und Mietenberichtes der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/6280) zeigt, dass die vom BSG so genannte "Angemessenheitsobergrenze" systematisch niedriger liegt als Angemessenheitsgrenzen, die auf einem "schlüssigen Konzept" beruhen.
weiterlesen hier: 3.4.2014: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung der Leistungen für die Unterkunft, jetzt betreffend die "Angemessenheitsobergrenze", die aus § 12 WoGG abgleitet wird: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
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