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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG nimmt Revision gegen die Aufrechnung der Mietkaution an

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BSG nimmt Revision gegen die Aufrechnung der Mietkaution an  Empty BSG nimmt Revision gegen die Aufrechnung der Mietkaution an

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 März 2014 - 16:17

Bei dem Verfahren geht es um die Zulässigkeit der Aufrechnung einer Mietkaution im Leistungsbezug. Von der die Revision führenden Kanzlei wird, sehr gut argumentiert, vertreten, dass die Aufrechnung von Kautionsdarlehen im SGB II – Leistungsbezug unzulässig sei. Es soll eine grundsätzliche Klärung der Problematik erreicht werden. Näheres dazu auf der RA Webseite: http://www.srif.de/sozialrecht-standardsituationen/mietkautionsdarlehen/

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2255

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