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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

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Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer  Empty Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

Beitrag von Willi Schartema Fr 20 Sep 2013 - 14:25

Für die Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gelten ab 01.10.2013 erstmals tarifliche Mindestlöhne, für Gebäudereiniger und das Baugewerbe werden die bisherigen Lohnuntergrenzen angehoben und auch die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 01.01.2014 mehr Geld erhalten.


Die Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums haben das Kabinett passiert.
In zwölf Branchen mit insgesamt mehr als 4 Mio. Arbeitnehmern sind inzwischen Mindestlöhne festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Steinmetze und Steinbildhauer neu dabei


Erstmals haben sich nun die Steinmetze und Bildhauer auf eine Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 01.10.2013 erhalten die rund 11.000 Beschäftigten bundesweit einen einheitlichen Branchen-Mindestlohn. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie künftig 11 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro. Eine Erhöhung ist für Mai 2014 vorgesehen. Der Tarifvertrag gilt bis zum 30.04.2015.

Die Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber von Steinmetzen und Steinbildhauern verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.


Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger und im Baugewerbe
Die Lohnuntergrenzen für Gebäudereiniger werden angehoben. Ab 01.11.2013 erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 11,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 9,75 Euro. Der Tarifvertrag ist bis zum 31.10.2015 befristet.

Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ebenfalls mehr Lohn. Ab Januar 2014 erhalten sie in den alten Bundesländern einschließlich Berlin je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro. Die Regelung ist auch bis zum 31.10.2015 befristet.

Einigung auch für Zeitarbeiter erzielt
Die rund 800.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 01.01.2014 mehr Geld erhalten. Darauf verständigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit und die Tarifgemeinschaft des DGB am 17.09.2013. Die Entgelte sollen zum 01.01.2014 um 3,8% im Westen und 4,8% im Osten steigen. Zusätzlich vorgesehen ist eine weitere Anpassung der Löhne zum 01.04.2015 um 3,5% im Westen und 4,3% im Osten.

Gericht/Institution:BReg
Erscheinungsdatum:18.09.2013
juris

http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130902873&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/09/2013-09-18-mindestlohn-steinmetze.html

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/mindestlohn-steinmetze.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/09/mindestlohne-fur-steinmetze-und.html

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