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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 28 Mai 2013 - 9:58

Paderborn – Viele Menschen in Deutschland können sich
aus finanziellen Gründen keine Brille leisten.
Darauf haben die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn die Kandidaten
für die bevorstehende Bundestagswahl hingewiesen. Abhilfe könne nur eine
Gesetzesänderung schaffen, die für einkommensschwache Menschen eine
Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.


„Die Anschaffung einer angepassten Brille, die einem
sehbeeinträchtigen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am täglichen Leben
erst ermöglicht, darf kein Privileg derjenigen bleiben, die über ein Einkommen
verfügen, das über dem Arbeitslosengeld II (ALG II) liegt“, heißt es in dem
Schreiben.


Die Vinzenz-Konferenzen bitten die
Bundestagskandidaten daher, sich für eine entsprechende Änderung im zweiten
oder fünften Sozialgesetzbuch (SGB) einzusetzen.

Reaktionen kamen bisher von fast allen Parteien. Die Absender bestätigten, dass
ihnen die Problematik bekannt sei. Die meisten äußerten Verständnis für das
Anliegen und versprachen, sich im Sinne der Vinzenz-Konferenzen einzusetzen.
Einwände gab es aber auch:


So sei im ALG II eine Pauschale für Gesundheitspflege
enthalten. Diese umfasse auch Eigenleistungen, die von der Krankenversicherung
nicht übernommen werden, hieß es in einer Rückmeldung.

„Dieser Anteil beträgt gerade einmal 16,41 Euro monatlich“, entgegnet Matthias
Krieg,
Geschäftsführer der Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn. Die
Kosten für eine auch nur einfache Brille betrage aber schnell mehr als 200
Euro.


„Würde ein Betroffener seinen gesamten Anteil
für Gesundheitspflege nur für die Brille und sonst keine anderen
Gesundheitsausgaben einsetzen, die die Krankenkasse nicht trägt, bräuchte er
mehr als 13 Monate, um das Geld für eine Brille zusammen zu haben“, gibt
Matthias Krieg zu bedenken. Und:


„Die Erstattung von Sehhilfen für Bedürftige wäre für
die Krankenversicherung problemlos leistbar, wenn alle Bürger und alle
Einkommensarten in die solidarische Finanzierung der Krankenkassen einbezogen
würden.“


weiterlesen
und Quelle:



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/unterstutzung-fur-einkommensschwache.html


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