Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III
Der vorliegende Praxisleitfaden enthält Angaben zur
optimierten Einschaltung des Ärztlichen Dienstes (ÄD) im Bereich des SGB II und
SGB III.
Der Praxisleitfaden zeigt mögliche Ausgangssituationen
für die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes auf, stellt das
Dienstleistungsangebot vor und beschreibt den Ablauf einer Dienstleistung von
der Einschaltung bis zur Nachbereitung.
Der Praxisleitfaden soll den Agenturen für Arbeit (AA)
und den Jobcentern (gE)1 Orientierung geben.
Er soll darüber hinaus dazu beitragen, die
vielfältigen Dienstleistungsangebote des Ärztlichen Dienstes transparent und
für die Zielgruppen effizienter nutzbar zu machen.
Der Praxisleitfaden wurde unter Beteiligung aller
Fachdienste erarbeitet. Er wird bei Bedarf fortgeschrieben.
Zum Beispiel dort:
Punkt 3.2.2 Aufklärung der Kundin/des Kunden über
das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X
Die Kundin/der Kunde muss über ihr/sein Widerspruchsrecht
informiert werden, denn Sozialdaten der Kundinnen/der Kunden können im
erforderlichen, gesetzlich zulässigen Umfang auch zur Erfüllung anderer
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden (§ 67c Abs.2 SGB X).
Auch die Übermittlung an Dritte (z. B. andere Sozialleistungsträger) ist
zulässig, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Dritten
erforderlich ist und wenn der Dritte eine in § 35 SGB I genannte Stelle ist.
Ärztliche Gutachten als besonders schutzwürdige Sozialdaten sind von der
Übermittlung ausgenommen, wenn die Kundin/der Kunde dieser Übermittlung
ausdrücklich widerspricht.
Praxisleitfaden zur Einschaltung des
Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/praxisleitfaden-zur-einschaltung-des.html
Willi S
optimierten Einschaltung des Ärztlichen Dienstes (ÄD) im Bereich des SGB II und
SGB III.
Der Praxisleitfaden zeigt mögliche Ausgangssituationen
für die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes auf, stellt das
Dienstleistungsangebot vor und beschreibt den Ablauf einer Dienstleistung von
der Einschaltung bis zur Nachbereitung.
Der Praxisleitfaden soll den Agenturen für Arbeit (AA)
und den Jobcentern (gE)1 Orientierung geben.
Er soll darüber hinaus dazu beitragen, die
vielfältigen Dienstleistungsangebote des Ärztlichen Dienstes transparent und
für die Zielgruppen effizienter nutzbar zu machen.
Der Praxisleitfaden wurde unter Beteiligung aller
Fachdienste erarbeitet. Er wird bei Bedarf fortgeschrieben.
Zum Beispiel dort:
Punkt 3.2.2 Aufklärung der Kundin/des Kunden über
das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X
Die Kundin/der Kunde muss über ihr/sein Widerspruchsrecht
informiert werden, denn Sozialdaten der Kundinnen/der Kunden können im
erforderlichen, gesetzlich zulässigen Umfang auch zur Erfüllung anderer
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden (§ 67c Abs.2 SGB X).
Auch die Übermittlung an Dritte (z. B. andere Sozialleistungsträger) ist
zulässig, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Dritten
erforderlich ist und wenn der Dritte eine in § 35 SGB I genannte Stelle ist.
Ärztliche Gutachten als besonders schutzwürdige Sozialdaten sind von der
Übermittlung ausgenommen, wenn die Kundin/der Kunde dieser Übermittlung
ausdrücklich widerspricht.
Praxisleitfaden zur Einschaltung des
Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/praxisleitfaden-zur-einschaltung-des.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Neue Weisung der BA zur Einschaltung vom ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service und Technischer Beratungsdienst
» Streitig ist die Aufforderung, zu einer ärztlichen Untersuchung zu erscheinen.
» Zur sofortigen und vollständigen Versagung der Weitergewährung von Alg II gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I, weil die Leistungsbezieherin weder sich zu einer ärztlichen Untersuchung auf ihre weitere Erwerbsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 SGB II) einfand noch in die
» Die Bedarfsdeckung im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen die Kostenübernahme für eine Fahrt zu einer ambulanten ärztlichen
» Änderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 und des Sozialgerichtsgesetzes
» Streitig ist die Aufforderung, zu einer ärztlichen Untersuchung zu erscheinen.
» Zur sofortigen und vollständigen Versagung der Weitergewährung von Alg II gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I, weil die Leistungsbezieherin weder sich zu einer ärztlichen Untersuchung auf ihre weitere Erwerbsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 SGB II) einfand noch in die
» Die Bedarfsdeckung im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen die Kostenübernahme für eine Fahrt zu einer ambulanten ärztlichen
» Änderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 und des Sozialgerichtsgesetzes
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema