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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Jobcenter sind in Behörden-Kauderwelsch Spitze - Amtsdeutsch adé - Behördisch für Anfänger
Behördisch für Anfänger
Jedes Jahr werden 30.000 Hartz-IV-Klagen beim Berliner
Sozialgericht eingereicht. Um die Zahl zu senken, sollen Bescheide der
Jobcenter verständlicher werden. Dabei ist das längst so vorgeschrieben.
Der Heizkostenverbrauch ist in der Regel angemessen,
wenn der verbrauchsbestimmte Anteil der Heizkostenabrechnung den von der
Wohnungsgröße bestimmten Anteil nicht übersteigt. Ist der Anteil nach Verbrauch
höher als der Anteil nach Wohnungsgröße wird der übersteigende Teil nach
Verbrauch in der Regel wegen unwirtschaftlichen Verhaltens nicht übernommen.
“ Alles klar? Vermutlich nicht.
Bei dem Zitat handelt es sich um einen Bescheid des
Jobcenters Berlin Mitte, in dem es um Betriebs- und Heizkosten geht. Adressat
ist ein Hartz-IV-Empfänger.
Behördenpost dieser Art ist keine Seltenheit. Da wird
vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt, weil kein „unabweisbarer Bedarf“ besteht
und die „Bedarfsdeckung“ nicht unaufschiebbar ist.
Da wird das Arbeitslosengeld II wegen eines
„Meldeversäumnis““ „monatlich um 30 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung
abgesenkt“.
Bescheide sollen verständlich werden
Durch verständlichere Bescheide, erläuternde Gespräche
und Einigungen im Vorfeld von Gerichtsverfahren sollen die Klagen von
Hartz-IV-Empfängern gegen die Jobcenter um ein Viertel gesenkt werden.
Ob etwas aus dem Plan wird?
Unter dem Titel „Amtsdeutsch adé“ hat die
Bundesagentur für Arbeit schon einmal angekündigt, ihre Bescheide zu
überarbeiten. Das war im Mai 2010.
Von den Schwierigkeiten mit den
Amtstexten
Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten: Alles nur heiße Luft!
Der Beitrag wurde erstellt vom Teammitglied Detlef
Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/jobcenter-sind-in-behorden-kauderwelsch.html
Willi S
Jedes Jahr werden 30.000 Hartz-IV-Klagen beim Berliner
Sozialgericht eingereicht. Um die Zahl zu senken, sollen Bescheide der
Jobcenter verständlicher werden. Dabei ist das längst so vorgeschrieben.
Der Heizkostenverbrauch ist in der Regel angemessen,
wenn der verbrauchsbestimmte Anteil der Heizkostenabrechnung den von der
Wohnungsgröße bestimmten Anteil nicht übersteigt. Ist der Anteil nach Verbrauch
höher als der Anteil nach Wohnungsgröße wird der übersteigende Teil nach
Verbrauch in der Regel wegen unwirtschaftlichen Verhaltens nicht übernommen.
“ Alles klar? Vermutlich nicht.
Bei dem Zitat handelt es sich um einen Bescheid des
Jobcenters Berlin Mitte, in dem es um Betriebs- und Heizkosten geht. Adressat
ist ein Hartz-IV-Empfänger.
Behördenpost dieser Art ist keine Seltenheit. Da wird
vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt, weil kein „unabweisbarer Bedarf“ besteht
und die „Bedarfsdeckung“ nicht unaufschiebbar ist.
Da wird das Arbeitslosengeld II wegen eines
„Meldeversäumnis““ „monatlich um 30 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung
abgesenkt“.
Bescheide sollen verständlich werden
Durch verständlichere Bescheide, erläuternde Gespräche
und Einigungen im Vorfeld von Gerichtsverfahren sollen die Klagen von
Hartz-IV-Empfängern gegen die Jobcenter um ein Viertel gesenkt werden.
Ob etwas aus dem Plan wird?
Unter dem Titel „Amtsdeutsch adé“ hat die
Bundesagentur für Arbeit schon einmal angekündigt, ihre Bescheide zu
überarbeiten. Das war im Mai 2010.
Von den Schwierigkeiten mit den
Amtstexten
Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten: Alles nur heiße Luft!
Der Beitrag wurde erstellt vom Teammitglied Detlef
Brock.
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Willi S
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