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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 27 Dez 2012 - 13:25

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2012 - S 204 AS
22071/11


Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
(Beschluss vom 20.10.2009 -B 5 R 84/09 B-), des Oberlandesgerichts Celle
(Urteil vom 19.06.2008 -8 U 80/07-) und des Oberlandesgerichts Karlruhe (Urteil
vom 30.09.2008 -12 U 65/08) , wonach die Vorlage des nicht manipulierten
Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk den Schluss auf den Zugang des per
Telefax übermittelten Dokuments zulässt, genügt in besonderer Weise den
Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips.

Denn die aus technischen Gegebenheiten herrührenden
Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden,
wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser
Zugangseinrichtung getan hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom
25.02.2000 -1 BvR 1363/99-).

Anmerkung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,
Beschluss vom 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12 B


Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie
nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist - E- Mail



S 204 AS 22071/11


http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120023403&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/sozialgerichtliches-verfahren.html


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