Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG
Seite 1 von 1
Keine Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Keine Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft (§ 1 Abs. 11 BerHG; § 7 Abs. 1 Nr. 3, § 38 SGB II)
Die Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtbewilligung von Beratungshilfe
für weitere Mitglieder einer Bedarfsge- meinschaft werden nicht zur
Entscheidung angenommen. Hierbei stellt die Kammer darauf ab, ob ein
vernünftiger Grund besteht, neben den Eltern (1 BvR 1120/11) auch die
minderjährigen Kinder bzw. neben dem Antragsteller auch der mit diesem
in einer BG lebenden Beschwerdeführerin und deren minderjähriger Tochter
(1 BvR 1121/11) die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ermöglichen.
Das wird hier verneint, wobei die Kammer die Parallelität der Sach- und
Rechtslage annimmt, die es den übrigen Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft erlaube, in ihrem Fall auf die Argumentation der
rechtsanwaltlich vertretenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu
verweisen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8.2.2012 - 1 BvR 1120/11 und 1121/11 ZfSH/SGB 2012, Heft 5, 277-279 und info also 5/2012.
Quelle: Tacheles Leser
S.a.Sozialrechtsexperte:
Ist denn schon Weihnachten? Auch bei (nur) einem streitigen
Bagatellbetrag von 0,32 EUR ist PKH nebst Beiordnung des
Bevollmächtigten zu bewilligen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/keine-beratungshilfe-fur-weitere.html
Willi S
Die Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtbewilligung von Beratungshilfe
für weitere Mitglieder einer Bedarfsge- meinschaft werden nicht zur
Entscheidung angenommen. Hierbei stellt die Kammer darauf ab, ob ein
vernünftiger Grund besteht, neben den Eltern (1 BvR 1120/11) auch die
minderjährigen Kinder bzw. neben dem Antragsteller auch der mit diesem
in einer BG lebenden Beschwerdeführerin und deren minderjähriger Tochter
(1 BvR 1121/11) die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ermöglichen.
Das wird hier verneint, wobei die Kammer die Parallelität der Sach- und
Rechtslage annimmt, die es den übrigen Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft erlaube, in ihrem Fall auf die Argumentation der
rechtsanwaltlich vertretenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu
verweisen.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8.2.2012 - 1 BvR 1120/11 und 1121/11 ZfSH/SGB 2012, Heft 5, 277-279 und info also 5/2012.
Quelle: Tacheles Leser
S.a.Sozialrechtsexperte:
Ist denn schon Weihnachten? Auch bei (nur) einem streitigen
Bagatellbetrag von 0,32 EUR ist PKH nebst Beiordnung des
Bevollmächtigten zu bewilligen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/keine-beratungshilfe-fur-weitere.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Kiel: Keine Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren, wenn für das Überprüfungsverfahren Beratungshilfe gewährt wurde?
» Das neue Antragsformular für die Beratungshilfe - ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt. Es gibt ein neues Formular für die Beratungshilfe (und leider auch ein neues Formular für die Kostenfestsetzung und selbiges nochmal für die Prozesskostenhilfe)
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» Prozessführungsbefugnis und zum Individualanspruch volljähriger Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
» Urteil: Miete bei Sanktionen gegen BG-Mitglieder
» Das neue Antragsformular für die Beratungshilfe - ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt. Es gibt ein neues Formular für die Beratungshilfe (und leider auch ein neues Formular für die Kostenfestsetzung und selbiges nochmal für die Prozesskostenhilfe)
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» Prozessführungsbefugnis und zum Individualanspruch volljähriger Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
» Urteil: Miete bei Sanktionen gegen BG-Mitglieder
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema