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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten der Unterkunft Bundestag: Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnt Reform der Kosten der Unterkunft ab

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Apr 2019 - 7:32

Die KdU stellen im SGB II / SGB XII ein massives Problem dar. Weit mehr als ½ Milliarde EUR werden jedes Jahr nicht von den Jobcentern/Sozialämtern nicht übernommen. In der Folge werden diese Gelder aus den Regelbedarfen der Leistungsbeziehenden finanziert. Die Nichtübernahme bedeutet ferner Verdrängung von armen Menschen in viel zu kleine Wohnungen, in die „Dreckslöcher“, feuchte, schimmlige Subwohnungen oder in die Obdachlosigkeit.
Erst lehnt es das BVerfG ab, sich mit der Frage zu beschäftigen und nun der Sozialausschuss.
Hier zur Ablehnung des BVerfG: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/
Dann gibt es Anträge der FDP-Fraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907030.pdf und der Linken http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/065/1906526.pdf zur Reform der Kosten der Unterkunft https://www.bundestag.de/presse/hib/629730-629730

Sehr lesenswert sind die Stellungnahmen der Experten, die in der Ausschussdrucksache 19(11)277https://www.bundestag.de/resource/blob/628996/666d42b6cb6859635d53615f14959fdb/Materialzusammenstellung-KdU-data.pdf zusammengefasst sind.
Der Ausschuss hat beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung beider Anträge zu empfehlen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909324.pdf

Hier eine Aufschlüsselung der unterdeckten Wohnkosten im SGB II bundesweit: Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro. 
Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der Bundesregierung, wie viel Prozent pro Jobcenter nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt die Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen.

Es ist sogleich Handlungsaufforderung für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien, vor Ort konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU einzufordern. 
In der Tabelle 2 der Antwort wird für jedes Bundesland / jede Kommune einzeln aufgelistet, wie hoch die durchschnittliche Nichtübernahme pro BG ist. Die durchschnittliche Nichtübernahme beträgt 18 EUR pro BG, beim JC Kitzingen beträgt der Nichtübernahmebetrag 55,10 EUR, beim JC Rhön-Grabfeld 54,50 EUR und bei der Stadt Pirmasens 56,90 EUR.  
Antwort der Bundesregierung vom 29.06.2018 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf   

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2505/
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