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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 18 Apr 2019 - 13:25

 (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) von einem eigenständigen Ein-Personen-Haushalt bzw. einer „Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft“ auszugehen.


BSG, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: B 14 AS 14/17 R):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II gelangt hier nicht zur Anwendung.


Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2499/
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