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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Jul 2018 - 6:17

Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so die Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht. 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf 

Abschlussbemerkung:  normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss. 

Dazu nochmal eine Studie der Verbraucherzentrale NRW, die zu dem Ergebnis kommt, dass der SGB II – Regelbedarf zu wenig Geld für Haushaltsenergie enthält. Dies zeigt eine Berechnung aus dem Landesprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ der Verbraucherzentrale NRW.

Dies wird in der Untersuchung an verschieden Haushaltstypen berechnet und aufgezeigt.
Die Studie gibt es hier zur Einsicht: https://tinyurl.com/ya5unoad 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/
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