Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz V - Betrug nach dem Frauentausch - Leistungsempfänger müssen TV - Gagen dem Jobcenter melden - wegen Betruges zu Geldstrafen verurteilt

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Beitrag von Willi Schartema Do 6 Sep 2012 - 4:55

So hatte sich die 26-Jährige ihr Fernsehdebüt nicht vorgestellt:
Ihren Auftritt in der TV-Serie sah ausgerechnet ein Mitarbeiter des
Jobcenters Haßberge. Statt Ruhm erntete die Hartz-IV-Bezieherin eine
Vorladung.


Fernsehen bildet nicht immer. Manchmal ist es aber
gerade gut, die Seele auf überschaubarem Niveau baumeln zu lassen. Denn
nur, weil ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge Ende 2010 zufällig
die RTL-II-Serie "Frauentausch" gesehen hatte, kam es überhaupt zu der
Anklage eines Ehepaares wegen Betrugs.


Der
Jobcenter-Mitarbeiter hatte nämlich in der Folge eine heimische
Hartz-IV-Klientin erkannt, und im Amt darüber berichtet. Eine Kollegin
durchforstete daraufhin die Unterlagen nach einer Extra-Einkunft und
stellte fest, dass die Frau "Stütze" kassiert hatte, obwohl
offensichtlich gleichzeitig eine TV-Gage geflossen war. Am Mittwoch
wurde dieser Betrugsfall am Haßfurter Amtsgericht verhandelt.


Zehn
Tage lang tauschte Sonja K. ihre Familie mit der einer jungen Frau im
Saarland und ließ sich dabei filmen. Als Aufwandsentschädigung bekam sie
dafür 1500 Euro Gage von dem TV-Sender bezahlt - Geld, das sie beim
Jobcenter hätte angeben müssen.


Richter Wiltschka.
verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer Zahlung von 50
Tagessätzen zu je 35 Euro, den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/hassberge/Frauentausch-Betrug-Gericht-Hassfurt-Hassberge-Steigerwald-Hartz-IV-Hartz-IV-Betrug-nach-dem-Frauentausch;art217,322415



Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Fernsehquiz-Gewinnerin hat keinen Hartz IV-Anspruch( Sozialgericht Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2011, - S 32 AS 788/11 ER -)

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/fernsehquiz-gewinnerin-hat-keinen-hartz.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/hartz-iv-betrug-nach-dem-frauentausch.html

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