Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht

Nach unten

Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht  Empty Einstweilige Anordnung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer: hier Bulgare - Beiladung des Sozialhilfeträgers - Folgenabwägung - Aufenthaltsrecht aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen - Aufenthaltsrecht

Beitrag von Willi Schartema Di 27 März 2018 - 14:50

 zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen - passive Dienstleistungsfreiheit - keine Verweisung auf Rückkehr ins Heimatland

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.03.2018 - L 25 AS 337/18 B ER - rechtskräftig


[b]Orientierungssatz ( Redakteur )

Im vorliegenden Einzelfall und in Ansehung der Schwere der Erkrankung des Antragstellers ist es geboten, im Wege der einstweiligen Anordnung den Beigeladenen zu verpflichten ihm vorläufig Leistungen zu gewähren, denn dass ein Gesetz, das einem Unionsbürger, der sich nicht verboten im Bundesgebiet aufhält, jegliche existenzsichernden Leistungen versagen würde, möglicherweise mit dem GG nicht vereinbar wäre.

Hinweis Gericht:

1. Die hiergegen erhobenen Einwände (vgl. etwa Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 1. November 2017 - L 4 AS 1225/17 B ER ) greifen vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung des BSG nicht durch. Auch der in diesem Zusammenhang geäußerte Hinweis auf eine mögliche Rückkehr ins Heimatland (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - L 31 AS 2007/17 B ER) greift nicht durch. Denn darauf, ob die Möglichkeit einer Heimkehr des vom Leistungsausschluss erfassten EU-Ausländers in sein Herkunftsland besteht, kommt es in der skizzierten verfassungsrechtlichen Perspektive nicht an (BSG, Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 31/16 R ).

2. Der Senat lässt bei fehlender Relevanz für das Ergebnis offen, ob sich der Leistungsanspruch des Antragstellers hier aus § 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII in verfassungskonformer Auslegung ergibt oder aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 1 GG.
[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198860&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2334/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» EU-Ausländer - einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Beiladung
» Einstweiliger Rechtsschutz - einstweilige Anordnung - Leistungsausschluss von EU-Ausländern - Arbeitsuche - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht - Folgenabwägung
» Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Europarechtswidrigkeit
» Energiekostenrückstände - Gasschulden - einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Folgenabwägung - Zahlung an den Versorger
» (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche oder bei Ableitung eines Aufenthaltsrechts aus Art 10 EUV 492/2011 - Sozialhilfe - Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs 3 S 3 SGB 12 -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten