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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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nicht - Der Prozesskostenhilfe Begehrende ist zur zumindest rudimentären Darlegung des Streitverhältnisses und der Erfolgsaussichten verpflichtet. Mangelt es hieran, reicht die Amtsermittlungspflicht jedenfalls bei einem rechtskundig vertretenen Kläger nicht so  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Der Prozesskostenhilfe Begehrende ist zur zumindest rudimentären Darlegung des Streitverhältnisses und der Erfolgsaussichten verpflichtet. Mangelt es hieran, reicht die Amtsermittlungspflicht jedenfalls bei einem rechtskundig vertretenen Kläger nicht so

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Beitrag von Willi Schartema Do 8 März 2018 - 11:27

weit, dass das Gericht gehalten wäre, sich ihm nicht aufdrängende Ansatzpunkte für Erfolgsaussichten selbst zu prüfen und dadurch den nichts oder nicht ausreichend Vortragenden letztlich von seiner Obliegenheit zu entheben.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.02.2018 - L 7 AS 434/17 B
Leitsatz ( Juris )

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=A2B7459E42901ED954FE40F06785E4B2.jp16?doc.id=JURE180003129&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
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