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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Prozesskostenhilfe Begehrende ist zur zumindest rudimentären Darlegung des Streitverhältnisses und der Erfolgsaussichten verpflichtet. Mangelt es hieran, reicht die Amtsermittlungspflicht jedenfalls bei einem rechtskundig vertretenen Kläger nicht so
weit, dass das Gericht gehalten wäre, sich ihm nicht aufdrängende Ansatzpunkte für Erfolgsaussichten selbst zu prüfen und dadurch den nichts oder nicht ausreichend Vortragenden letztlich von seiner Obliegenheit zu entheben.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.02.2018 - L 7 AS 434/17 B
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=A2B7459E42901ED954FE40F06785E4B2.jp16?doc.id=JURE180003129&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.02.2018 - L 7 AS 434/17 B
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=A2B7459E42901ED954FE40F06785E4B2.jp16?doc.id=JURE180003129&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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Willi S
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