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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Feb 2018 - 11:31

Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2017 (Az.: S 16 AS 3644/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Maßgeblicher Bezugspunkt ist hier der Mietvertrag und das in diesem Rahmen Vereinbarte, nämlich was zu Wohnzwecken angemietet und zum untrennbaren Gegenstand dieses Vertrags erklärt wurde.

3. Bei Einbeziehung der Vermietung eines Stellplatzes oder einer Garage in den jeweils abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist regelmäßig von einem Bestehen eines einheitlichen Mietverhältnisses auszugehen, wo eine Teilkündigung zur Verringerung der unterkunftsbezogen entstehenden Aufwendungen nicht möglich ist. Hier handelt es sich um für die Mietpartei unausweichliche Wohnnebenkosten und damit um unter § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II subsumierbare Aufwendungen.

4. Bei einer solchermaßen fehlenden „Abtrennbarkeit“ des Stellplatzes sind die hierfür entstehenden Kosten vom Jobcenter zu übernehmen, sofern die Inklusivmiete noch dem Angemessenheitskriterium des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entspricht.

5. Aus § 22 SGB II geht keine weitere Grundlage hervor, die für einen mit angemieteten Stellplatz entstehenden Kosten darüber hinaus gesondert zu behandeln und insoweit von einem Bestehen einer besonderen Kostensenkungsobliegenheit auszugehen, der erwerbsfähige Leistungsberechtigte hier durch hinreichende Eigenbemühungen nachzukommen haben.

Rechtstipp: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14 - Zu den Anforderungen an den Nachweis, dass ein PKW-Stellplatz nicht untervermietet werden kann.

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs nach § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 - Anschaffung von Bekleidung und Schuhen in Übergrößen - Unterkunft und Heizung - Kosten für einen Stellplatz - Anforderungen an den Nachweis fehlender Untervermietungsmöglichkeiten

Quelle:   http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18919


Quelle:     https://www.sozialrecht-fr.de/blog/uebernahme-von-kosten-fuer-stellplatz-oder-garage-durch-das-jobcenter/

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
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