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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 7:23

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil v. 18.01.2018 - S 2 SO 1269/16


Leitsatz ( Juris )

Der gegen die Angehörigen gerichtete Auskunftsanspruch des § 43 Abs. 5 SGB XII setzt voraus, dass im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Einkommensgrenze von 100.000,00 EUR vorliegen. Bei der Prüfung dieser Tatbestandsvoraussetzung darf der Grundsicherungsträger alle ihm vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigen und ist nicht auf öffentlich zugängliche Informationen (z.B. Funk, Fernsehen, öffentliche Archive) beschränkt.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198042&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:                           http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
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