Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“

Nach unten

 Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“ Empty Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“

Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 7:20

gültig sein soll, hat als rechtswidrig aufgefasst zu werden.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 10. Januar 2018 (Az.: S 27 AS 5835/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle:      http://www.sozialticker.com/s-27-as-5835-17-kommentar-sozialgericht-dortmund/
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt verletzt das Bestimmtheitserfordernis des § 33 Abs. 1 SGB X und ist rechtswidrig, wenn aus dieser Verfügung keinerlei konkrete Angaben zu der vom Jobcenter zugewiesenen
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn aus dieser Verfügung keine Gültigkeitsdauer hervorgeht.
» Ein Jobcenter kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller habe einen bestimmten Nachweis nicht vorgelegt, wenn es dem SGB II-Träger seinerseits ohne weiteres möglich ist, sich diesen Bescheid selbst zu
» Eingliederungsbescheid (EinV als VwA) unbefristete Geltungsdauer "bis auf weiteres " ohne Ermessenserwägungen rechtswidrig
» Aufschiebende Wirkung - Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig, weil er keine Geltungsdauer bestimmt - bis auf weiteres gelten soll

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten