Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - sechswöchige Unterbrechung der Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen und einen Tag - keine Mitteilung über frühere Arbeitsfähigkeit - Berechnung der Erlöschensfrist
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - sechswöchige Unterbrechung der Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen und einen Tag - keine Mitteilung über frühere Arbeitsfähigkeit - Berechnung der Erlöschensfrist
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2016 – L 2 AL 85/13
Zum Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei sechswöchiger Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Leitsatz
Endet die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit nach sechs Wochen und einem Tag (43 Tagen), muss sich der Arbeitnehmer erneut arbeitslos melden, um die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld zu erfüllen. Es ist unerheblich, dass der Arbeitnehmer behauptet, am 43. Tag tatsächlich nicht arbeitsunfähig gewesen zu sein, wenn er die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit der Bundesagentur jedenfalls nicht mitgeteilt hat.
Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/196706
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Zum Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei sechswöchiger Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Leitsatz
Endet die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit nach sechs Wochen und einem Tag (43 Tagen), muss sich der Arbeitnehmer erneut arbeitslos melden, um die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld zu erfüllen. Es ist unerheblich, dass der Arbeitnehmer behauptet, am 43. Tag tatsächlich nicht arbeitsunfähig gewesen zu sein, wenn er die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit der Bundesagentur jedenfalls nicht mitgeteilt hat.
Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/196706
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2274/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über das Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts von Sperrzeiten von mindestens 21 Wochen entfaltet - auch wenn er bestandskräftig ist - keine Tatbestandswirkung im Rahmen des
» Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an
» Zur Frage, ob für die Berechnung der Höhe der Erstattungsforderung auf den Auszahlbetrag oder auf den in die Berechnung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II eingestellten Bedarf für Unterkunft und Heizung abzustellen ist -
» Arbeitslosmeldung - Beweis - Beweislast - Verfügbarkeit - Herstellungsanspruch - Erlöschen des Alg-Anspruchs
» Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden
» Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an
» Zur Frage, ob für die Berechnung der Höhe der Erstattungsforderung auf den Auszahlbetrag oder auf den in die Berechnung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II eingestellten Bedarf für Unterkunft und Heizung abzustellen ist -
» Arbeitslosmeldung - Beweis - Beweislast - Verfügbarkeit - Herstellungsanspruch - Erlöschen des Alg-Anspruchs
» Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema