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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: SGB II-Leistungen für schwangere Unionsbürgerin EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: SGB II-Leistungen für schwangere Unionsbürgerin EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: SGB II-Leistungen für schwangere Unionsbürgerin

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Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: SGB II-Leistungen für schwangere Unionsbürgerin Empty Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: SGB II-Leistungen für schwangere Unionsbürgerin

Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Aug 2017 - 8:39

3. Einer schwangeren Unionsbürgerin (hier: bulgarische Staatsangehörige) können im Einzelfall auch dann vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt werden, wenn der mit einer anderen Frau verheiratete Kindsvater über ein dauerndes Aufenthaltsrecht verfügt und dieser die Vaterschaft anerkannt hat, auch wenn die Begründung einer Lebensgemeinschaft nach Geburt des Kindes nicht nachgewiesen ist (Beschluss vom 13.04.2017 , S 25 AS 1068/17 ER; bestätigt durch Beschluss des LSG vom 31.05.2017, L 1 AS 1815/17 ER-B)
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
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