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Nichtzulassungsbeschwerde: Anrechnung des Guthabens aus einer Gasabrechnung im Rahmen von SGB II-Leistungen
LSG München, Beschluss v. 12.06.2017 – L 11 AS 324/17 NZB
Leitsatz:
Durch die Rechtsprechung des BSG ist für die Regelung des bis 31.12.2010 geltenden § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II und des bis 31.07.2016 geltenden § 22 Abs. 3 SGB II geklärt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Beklagte die tatsächlichen Heizkosten vollständig übernommen hat, weshalb keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gegeben ist (ebenso SächsLSG BeckRS 2016, 111223). (Rn. 10) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-115640?hl=true
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Leitsatz:
Durch die Rechtsprechung des BSG ist für die Regelung des bis 31.12.2010 geltenden § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II und des bis 31.07.2016 geltenden § 22 Abs. 3 SGB II geklärt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Beklagte die tatsächlichen Heizkosten vollständig übernommen hat, weshalb keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gegeben ist (ebenso SächsLSG BeckRS 2016, 111223). (Rn. 10) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-115640?hl=true
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