Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend )

Nach unten

Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend ) Empty Zum Anspruch des Klägers auf Mehrbedarf für behinderte Menschen während der Zeit des von ihm durchgeführten Bundesfreiwilligendienstes ( hier verneinend )

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Jul 2017 - 8:18

Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15 - rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

Der BFD erfüllt die Voraussetzungen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX nicht. Auch ist keine sonstige Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben gegeben, da hiervon nur Leistungen eines öffentlichen Trägers erfasst würden, die einen berufsbezogenen Schwerpunkt hätten. Der BFD ist keine Maßnahme zur Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben.

Leitsatz ( Juris )

1. Die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes durch einen erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten rechtfertigt nicht per se die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 4 SGB II.

2. Die vom Bundessozialgericht zur Problematik des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 4 SGB II aufgestellten Prämissen sind unter Berücksichtigung der konkreten Inhalte und Zielstellungen des jeweilig absolvierten Bundesfreiwilligendienstes im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194036&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Gewährung von Leistungen einer monatlichen Beförderungspauschale im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( hier verneinend ) SGB XII
» Zum Anspruch des Klägers auf einen Zuschuss in Höhe von 2,30 Euro kalendertäglich für "Essen auf Rädern" nach dem SGB XII ( hier verneinend )
» Zur Frage, ob wegen einer psychischen Erkrankung ein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf bestehen kann ( hier verneinend )
»  Der Förder- und Betreuungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, der nach § 136 Abs. 3 SGB IX einer Werkstatt für behinderte Menschen unter ihrem sogenannten "verlängerten Dach" räumlich und/oder organisatorisch angegliedert ist,
» Zur Frage, ob dem Kläger ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II wegen der von ihm durchgeführten Heimdialyse zusteht ( hier im Einzelfall ablehnend).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten