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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Falsche Angaben über die Identität und Staatsangehörigkeit stehen auch dann als rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer der Gewährung von sog. Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG entgegen, wenn die falschen Angaben mittlerweile
berichtigt worden sind und sich der Betroffene über einen längeren Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland aufhält.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 AY 2217/13
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193656&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: S. a. dazu: LSG Stuttgart: Keine höheren Leistungen für Asylbewerber bei falscher Identitätsangabe: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Keine+hoeheren+Leistungen+fuer+Asylbewerber+bei+falscher+Identitaetsangabe/?LISTPAGE=4449355
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 29.06.2017 - L 7 AY 2217/13
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193656&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: S. a. dazu: LSG Stuttgart: Keine höheren Leistungen für Asylbewerber bei falscher Identitätsangabe: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Keine+hoeheren+Leistungen+fuer+Asylbewerber+bei+falscher+Identitaetsangabe/?LISTPAGE=4449355
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Willi S
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